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Änderungen des Raumplans für Belgrade Waterfront sollen vorgenommen werden – Änderungen betreffen etwa 40 Hektar in Čukarica, Savski venac und Neu-Belgrad

Quelle: eKapija Montag, 22.12.2025. 22:23
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Eines der in den Änderungen des Raumplans enthaltenen Ganzen (FotoPrintscreen/Google Maps)<span class="HwtZe"><span class="jCAhz><span class=">Eines der in den Änderungen des Raumplans enthaltenen Ganzen</span></span>
Der Raumplan für das Sondergebiet zur Entwicklung eines Teils der Belgrader Uferpromenade (das Gebiet der Save-Uferpromenade im Rahmen des Projekts „Belgrade Waterfront“) wird geändert, da die serbische Regierung einen Beschluss zur Planänderung gefasst hat.

Die ungefähre Grenze der Planänderungen umfasst Teile des Stadtgebiets von Belgrad, genauer gesagt Teile der Katastergemeinden Neu-Belgrad, Savski venac und Čukarica, mit einer Fläche von ca. 39,2 ha.

Die Grenzen der Planänderungen umfassen das Gebiet zwischen der Vladimira-Popovica-Straße, der Gazela-Brücke, der Save und der Ada-Brücke (Stadtplanungseinheit X) sowie das Gebiet zwischen der Radnicka-Straße, dem Stara-Secerana-Komplex, das Hippodrom und dem Radnicka-Knotenpunkt (Stadtplanungseinheit VIII). Die genauen Grenzen des Plans sowie die Liste der einbezogenen Katasterparzellen werden durch die Entwurfsänderungen des Planungsdokuments festgelegt, betonte der Beschluss.

– Die Änderungen des Raumordnungsplans basieren auf Planungs-, Studien-, technischen und sonstigen Dokumentationen, den Ergebnissen vorangegangener Untersuchungen, geltenden Dokumenten in der Republik Serbien sowie der bisherigen Umsetzung des Plans. Planung, Nutzung, Gestaltung und Schutz des Raums basieren auf den in Artikel 3 des Planungs- und Baugesetzes und anderen Vorschriften festgelegten Grundsätzen der Raumgestaltung und -nutzung – heißt es in dem Dokument.

Wie bereits erwähnt, werden die Änderungen und Ergänzungen des Raumordnungsplans eine Analyse des programmräumlichen Potenzials der Standorte umfassen, um in den Stadteinheiten VIII und X die volle sozioökonomische Wirkung zu erzielen. Dies beinhaltet eine Neuausrichtung der Flächennutzungsplanung mit dem Ziel, den Anteil der für Wohnzwecke vorgesehenen Flächen zu erhöhen, eine Überprüfung der angewandten Typologie, der städtebaulichen Parameter und der Verkehrslösung sowie den Bedarf an begleitender sozialer und Versorgungsinfrastruktur. Die Gesamtfläche des von der Änderung betroffenen Gebiets (39,2 ha) entspricht etwa 12 % der Fläche des Raumordnungsplans.

Die Frist für die Ausarbeitung der Änderungen des Raumordnungsplans beträgt 12 Monate ab Inkrafttreten dieses Beschlusses.

Die Mittel für die Änderungen und Ergänzungen des Plans werden von Beograd na vodi d.o.o., Belgrad, bereitgestellt.

Die Agentur für Raum- und Stadtplanung der Republik Serbien ist mit der Ausarbeitung der Änderungen des Raumordnungsplans beauftragt.

D. A.
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