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NBS führt am 1. Dezember elektronische Wechsel ein

Quelle: eKapija Freitag, 31.10.2025. 12:09
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(FotoeKapija / Aleksandra Kekić)
Am 1. Dezember 2025 wird das Zentralregister für elektronische Wechsel (CReM) in Betrieb genommen. Dadurch können Wechsel künftig elektronisch ausgestellt und verwendet werden, die bisher ausschließlich in Papierform, d. h. auf Blankowechseln, ausgestellt wurden, wie die Nationalbank Serbiens (NBS) mitteilte.

Am 29. Oktober 2025 verabschiedeten der Vorstand und die NBS-Präsidentin den Beschluss über die detaillierten Bedingungen, Inhalte und die Führung des Wechselregisters sowie Änderungen des Beschlusses über die Durchsetzung von Forderungen durch Belastung des Kundenkontos und des Beschlusses über den einheitlichen Gebührenkatalog der Nationalbank Serbiens für ihre Dienstleistungen, so die NBS.

– CReM ist eine moderne digitale Plattform der NBS, die alle Wechselvorgänge – Erstellung, Ausstellung, Übertragung, Vorlage zur Einlösung und Löschung – elektronisch, schnell, effizient und papierlos ermöglicht. Dies wird die Abläufe deutlich vereinfachen und Unternehmen wie Privatpersonen Zeit und Kosten sparen. Alle Daten zu elektronischen Wechseln werden sicher im CReM als integraler Bestandteil des Wechsel- und Mandatsregisters gespeichert. Dieses Register hat den Rechtsstatus eines öffentlichen Registers und gewährleistet somit volle Transparenz, Zuverlässigkeit und Rechtssicherheit bei Transaktionen mit elektronischen Wechseln. Kunden greifen über ihre Online- oder Mobile-Banking-Anwendungen auf das CReM zu und verwenden eine qualifizierte elektronische Signatur (ConsentID-Anwendung des IT- und E-Government-Amtes) zum Unterzeichnen elektronischer Wechsel und zur Durchführung anderer wichtiger Aktionen. Für die Verwendung eines elektronischen Wechsels in Gerichts- und Vollstreckungsverfahren dient ein Auszug aus dem CReM als öffentliches und glaubwürdiges Dokument der Nationalbank von Serbien (NBS) – so die NBS.

Gemäß der Entscheidung der NBS werden die Gesamtgebühren für die Ausstellung und Verwendung elektronischer Wechsel sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen niedriger sein als die derzeitigen Gebühren der Banken für Papierwechsel.

- Die Nationalbank von Serbien (NBS) geht davon aus, dass Bankkunden diesen Vorteil erkennen werden. Sie haben weiterhin die Wahl zwischen elektronischen und Papierwechseln, und die Banken sind verpflichtet, diese Wahl zu respektieren.

Ab dem 1. Dezember 2025 müssen Banken die Nutzung elektronischer Wechsel für alle juristischen Personen und Unternehmer – ihre Kunden – ermöglichen. Ab Ende November 2026 gilt dies auch für Privatkunden. Damit ist die vollständige Digitalisierung des Wechselverkehrs abgeschlossen, und der Gang zur Bank zur Abwicklung von Wechseln entfällt.

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