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Import, Export und Transit von Waren werden ab 2027 digitalisiert – Was bringt das Nationale Einheitliche Schaltersystem der Wirtschaft?

Quelle: eKapija Donnerstag, 11.09.2025. 13:40
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Podeli
Abbildung (FotoPixabay.com/ppoppy486)Abbildung
Die Umsetzung des Gesetzentwurfs zum Nationalen Einheitlichen Schaltersystem, der die Einrichtung eines zentralen digitalen Portals für die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren vorsieht, soll am 1. Januar 2027 beginnen. Das Gesetz regelt die Funktionsweise des Systems, das alle Verfahren im Zusammenhang mit Zollverfahren und Entscheidungen der zuständigen Behörden vereinheitlichen soll, mit dem erklärten Ziel, Handelsströme zu beschleunigen und administrative Hürden abzubauen.

Das System ermöglicht externen Nutzern, Unternehmen, Unternehmern, Einzelpersonen und staatlichen Verwaltungsbehörden die elektronische Einreichung von Anträgen, deren Ergänzung und die Einreichung weiterer Dokumente. Interne Nutzer, d. h. zuständige Behörden, empfangen und bearbeiten eingereichte Anträge über das Portal, tauschen Unterlagen mit anderen internen Nutzern aus und übermitteln Entscheidungen elektronisch. Jede Entscheidung, jeder Antrag und alle dazugehörigen Daten werden automatisch erfasst und erhalten eine eindeutige Registrierungsnummer zur Fallidentifizierung.

Systembetreiber ist die Zollverwaltung im Finanzministerium. Alle an der Entscheidungsfindung beteiligten Behörden müssen ihre Informationssysteme harmonisieren und die Anbindung an das zentrale Portal ermöglichen.

Der Entwurf sieht außerdem die Verpflichtung zum Abschluss spezieller Vereinbarungen zwischen Betreibern und internen Nutzern sowie strenge Sicherheitsmaßnahmen vor, von der Datenspeicherung in einem staatlichen Rechenzentrum über obligatorische Backups bis hin zum Schutz vor Cyberbedrohungen.

Dokumente, Anträge und Entscheidungen werden zehn Jahre lang im System gespeichert. Nutzer können Gebühren und Abgaben elektronisch bezahlen und erhalten automatisch Bestätigungen und Benachrichtigungen über den Stand des Verfahrens.

Strafbestimmungen

Der Gesetzesentwurf sieht Geldbußen für interne und externe Nutzer vor, die ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Anbindung, Archivierung oder dem Austausch von Dokumenten über das System nicht nachkommen.

Für Verstöße juristischer Personen ist eine Geldbuße von 200.000 bis 2.000.000 Dinar vorgesehen, während für verantwortliche Personen eine Geldbuße von 50.000 bis 150.000 Dinar verhängt werden kann.

Ziel sei es, so die Begründung, durch das National Single Counter System die Effizienz und Transparenz zu erhöhen, die Geschäftskosten zu senken und einen reibungslosen Ablauf des internationalen Handels im Einklang mit europäischen und globalen Standards zu ermöglichen.

I. Ž.
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