Baugenehmigung für das Nationalstadion erteilt - Geschätzter Wert der Arbeiten rund 460 Millionen Euro ohne Mehrwertsteuer
Quelle: eKapija
Mittwoch, 10.09.2025.
10:43
Mittwoch, 10.09.2025.
10:43
(FotoMinistarstvo finansija)
Die geplante Bruttogeschossfläche beträgt 173.281,54 m². Der Komplex verfügt über 3.323 Parkplätze, davon 145 für Elektroladegeräte. 242 Behindertenparkplätze, 33 Kleintransporterparkplätze, 49 Busparkplätze, 40 Taxiparkplätze und 45 Fahrradparkplätze sind geplant.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Investor dem Ministerium für Bau, Verkehr und Infrastruktur einen Arbeitsbericht vorlegen und die Bauarbeiten, d. h. die Ausführung der Arbeiten, für die eine Baugenehmigung vorliegt, fachmännisch überwachen.
Für diese Arbeiten wird kein Beitrag zur Erschließung des Baulandes berechnet.
Der Beschluss besagt, dass der Investor verpflichtet ist, vor Erteilung einer Nutzungsgenehmigung Katasterparzellen zusammenzulegen.
Der Anschluss an die öffentlichen Straßen Ulica Nova 1, Ulica Nova 2 und Ulica Nova 4 ist nicht Gegenstand dieser Genehmigung. Daher ist der Investor verpflichtet, mit dem Antrag auf Erteilung einer Nutzungsgenehmigung für die betreffenden Gebäude den Nachweis zu erbringen, dass die Gebäude an die erforderliche Infrastruktur angeschlossen sind. Der Investor ist verpflichtet, mit dem Antrag auf Erteilung einer Nutzungsgenehmigung für die betreffenden Objekte den Nachweis zu erbringen, dass die fehlende Strom-, Verkehrs-, Wasser-, Warm- und Kaltwasserinfrastruktur errichtet wurde, sowie den Nachweis, dass die betreffenden Anlagen an die besagte Infrastruktur angeschlossen sind.
Wie im Beschluss der serbischen Regierung vom 17. November 2022 über die Baugenehmigung erwähnt, wurde festgelegt, dass die Investorenrechte im Namen und auf Kosten der Republik Serbien für die Durchführung von Arbeiten zum Bau der linearen Infrastruktur, die als Nationales Fußballstadion auf dem Gebiet der Gemeinde Surčin dienen wird, vom Finanzministerium wahrgenommen werden. Es wird auch daran erinnert, dass der Beschluss des Ministeriums für Bau, Verkehr und Infrastruktur vom 21. August 2024 über die Baugenehmigung die Durchführung der Arbeiten der Phase 1 erlaubt, die die Durchführung von Vorbereitungsarbeiten, Erdarbeiten sowie Fundamentarbeiten (Pfähle, Fundamentplatte und Installationen unter der Platte – Fundamenterdung) umfasst.
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Nationalstadion Surčin
Baugenehmigung für den Bau des Nationalen Fußballstadions in Surčin
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