Staat bereitet neue Regeln für Investitionsprojekte vor – Strengere Kontrollen, eine zentrale Datenbank und eine obligatorische Prüfung der Investitionsbereitschaft sollen eingeführt werden
Quelle: eKapija
Dienstag, 11.08.2026.
22:17
Dienstag, 11.08.2026.
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Abbildung (FotoVal Thoermer/shutterstock.com)
Laut Finanzministerium ist das Ziel der neuen Verordnung, den Rechtsrahmen und das System der Planung und Überwachung von Investitionsprojekten an internationale Standards anzupassen.
Die neuen Regeln sollen die Vorbereitung, Bewertung, Auswahl, Finanzierung, Durchführung und Überwachung von Investitionsprojekten sowie die Analyse der Auswirkungen abgeschlossener Investitionen regeln.
Als Investitionsvorhaben gelten Projekte zur Errichtung und Instandhaltung von Gebäuden und Infrastruktureinrichtungen von öffentlichem Interesse sowie Investitionen in Ausrüstung, Maschinen und andere Sachanlagen. Langfristige Projekte können in mehrere Phasen unterteilt werden, wobei jede Phase einzeln die Kriterien für ein Investitionsvorhaben erfüllen muss. Der Vorschlag verbietet ausdrücklich die künstliche Aufteilung eines Projekts, um die Anwendung der Verordnung zu umgehen.
Schwellenwerte von 2 und 20 Millionen Euro
Der Verordnungsentwurf unterteilt Investitionsvorhaben in staatliche, provinzielle und kommunale Projekte.
Für Investitionsprojekte auf Provinz- und Gemeindeebene beträgt die Schwelle mindestens 2 Millionen Euro (umgerechnet in Dinar), wobei die jeweilige Gebietskörperschaft Hauptnutznießer ist und die Finanzierung aus festgelegten Quellen erfolgt.
PIMIS als zentrale Datenbank
Der Vorschlag sieht die Einführung einer zentralen Datenbank für Investitionsprojekte – PIMIS – vor, eines Informationssystems zur Verwaltung von Investitionsprojekten.
Das Finanzministerium verwaltet das System, während autorisierte Antragsteller für die Richtigkeit der von ihnen eingegebenen Daten verantwortlich sind.
Kommission legt Prioritäten fest
Die von der Regierung eingesetzte Kommission für Investitionsprojekte ist für staatliche Investitionsprojekte zuständig. Sie wird vom Premierminister geleitet, die stellvertretenden Präsidenten sind die Minister für Finanzen, Bauwesen, Verkehr und Infrastruktur sowie europäische Integration.
Bevor die Kommission eine Entscheidung trifft, prüft die Unterkommission die Projekte. Diese analysiert die finanziellen Aspekte, die Übereinstimmung mit den Planungsunterlagen, die Vollständigkeit der Projekt- und technischen Dokumentation, den Umweltschutz und weitere relevante Elemente.
Die Umsetzung wird vierteljährlich überprüft
Während der Durchführung des Projekts muss der Projektträger einen Umsetzungsplan mit Zeitrahmen und Kostenprognose erstellen.
Der Fortschritt wird vierteljährlich anhand von Berichten überwacht, die Daten zu den durchgeführten Aktivitäten, den verausgabten Mitteln und möglichen Abweichungen vom Plan enthalten.
Sollte sich herausstellen, dass die Fortführung des Projekts nicht gerechtfertigt ist, kann die Kommission über dessen Rationalisierung entscheiden – d. h. das Projekt verschieben oder beenden.
Für staatliche und provinzielle Investitionsprojekte ist ebenfalls eine Nachbewertung drei Jahre nach Projektabschluss vorgesehen. Dabei werden die geplanten Ziele mit den tatsächlich erreichten Ergebnissen verglichen und die Auswirkungen des Projekts auf Gesellschaft, öffentliche Finanzen, Haushalt und Umwelt analysiert.
Lokale Kommissionen müssen innerhalb von 60 Tagen gebildet werden.
Die Konsultationen laufen bis zum 17. August 2026. Der Verordnungsentwurf ist auf der Website des Finanzministeriums und im Online-Portal „eKonsultacije“ abrufbar.
Stellt sich heraus, dass das Projekt verspätet ist oder von den geplanten Kosten und Aktivitäten abweicht, wird das Plankorrekturverfahren eingeleitet. Der Projektträger hat dann 15 Tage Zeit, eine Erklärung für die Abweichung und einen Vorschlag für einen geänderten Plan einzureichen.
Die Beendigung bedeutet die Aussetzung der Durchführung und die Löschung des Projekts aus der einheitlichen Liste der vorbereiteten Projekte.
Auswirkungen werden drei Jahre nach Fertigstellung überprüft
Nach Abschluss der Investition muss der Projektträger innerhalb von 60 Tagen einen Abschlussbericht vorlegen.
Diese Verpflichtung gilt nicht für kommunale Investitionsprojekte.
Die Provinzregierung richtet die Provinzkommission ein, während jede kommunale Selbstverwaltungseinheit eine eigene Kommission für Investitionsprojekte einrichtet. Die Bestimmungen bezüglich der Unterkommission gelten nicht für kommunale und provinzielle Projekte, und die Verpflichtung zur Nachbewertung der Auswirkungen gilt nicht für kommunale Projekte.
Öffentliche Konsultationen bis zum 17. August
Das Finanzministerium lädt Institutionen, Fachleute, die akademische Gemeinschaft, zivilgesellschaftliche Organisationen und Bürgerinnen und Bürger ein, Vorschläge, Anregungen, Initiativen und Kommentare zum Verordnungsentwurf einzureichen.
Kommentare können per E-Mail an opkp@mfin.gov.rs oder schriftlich an das Finanzministerium, Kneza-Milosa-Straße 20, Belgrad, mit dem Vermerk „Öffentliche Konsultationen zum Verordnungsentwurf für Investitionsprojekte“ gesendet werden.
Die neue Verordnung soll nach ihrer Verabschiedung die Verordnung über Investitionsprojekte von 2023 ersetzen. Projekte, die bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung noch nicht abgeschlossen sind, sollen gemäß den neuen Bestimmungen fortgeführt werden.
I. Ž.
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Ministarstvo finansija Republike Srbije
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Finanzministerium
Entwurf einer Verordnung über Kapitalprojekte
Verordnung über Kapitalprojekte
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