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Baugenehmigung für die zur Inbetriebnahme der Tunnelbohrmascine erforderlichen Arbeiten im Bereich des Bahnhofs Bele Vode erteilt – Antrag auf vorbereitende Arbeiten an den Hallen des Betriebswerks in Makiš abgelehnt

Quelle: eKapija Donnerstag, 06.08.2026. 10:58
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Standort des zukünftigen U-Bahnhofs und des Startpunkts der Tunnelbohrmaschine (FotoPrint screen / Google maps)<span class="HwtZe"><span class="jCAhz><span class=">Standort des zukünftigen U-Bahnhofs und des Startpunkts der Tunnelbohrmaschine</span></span>
Das Ministerium für Bauwesen, Verkehr und Infrastruktur hat dem Unternehmen "JKP Beogradski metro i voz" als Investor die Baugenehmigung für die Bauarbeiten am Bahnhof Bele Vode erteilt, die für den Einsatz der Tunnelbohrmaschine (TBM) erforderlich sind.

Dem Investor wird ausdrücklich die Durchführung von Arbeiten im Zusammenhang mit der ersten Phase der ersten U-Bahnlinie und dem zukünftigen Bahnhof Bele Vode gestattet. Es handelt sich dabei um Bauarbeiten für den Einsatz der TBM, darunter die Installation von Membran- und Stützkonstruktionen, Stahlbetonmembranen und -stützen, Aushub und die Installation eines Aussteifungssystems zur Sicherung der Baugrube.

Die Arbeiten umfassen außerdem die Errichtung der Fundamentplatte, die Abdichtung zur Gewährleistung der Wasserdichtheit des Bauwerks, Entwässerungsschächte zur Absenkung des Grundwasserspiegels einschließlich der Installation von Pumpen, wasserbauliche Anlagen in der Fundamentplatte sowie elektrische Anlagen (Erdung) in den Membranen und der Fundamentplatte.

Der geschätzte Wert der Arbeiten beträgt ca. 3,43 Milliarden Dinar ohne Mehrwertsteuer.

Gleichzeitig lehnte das Ministerium, wie aus den Genehmigungen hervorgeht, den Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Vorarbeiten zum Bau einer Halle für die Reinigung und Aufbereitung von Schienenfahrzeugen (Anlage 4) sowie einer Halle für die Instandhaltung der Infrastruktur (Anlage 5) der ersten Phase der ersten U-Bahnlinie innerhalb des Komplexes des zukünftigen Betriebswerks in Makis mit zugehöriger Infrastruktur ab.

In der Begründung für die Ablehnung des Bauantrags wurde unter anderem festgestellt, dass die Katastergrundstücke nicht den Lagevorschriften unterliegen und dass im Falle einer nach Erlass der Lagevorschriften erfolgten Aufteilung oder Neuaufteilung ein Nachweis darüber vorzulegen sei. Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass der dem Antrag auf Durchführung der Vorarbeiten beigefügte Hauptband keine eindeutigen Angaben enthält, anhand derer sich schließen lässt, dass es sich um die Ausführung von Pfählen und Kopfbalken zur Gewährleistung der Sicherheit und Stabilität des Baugrunds handelt, d. h. dass das Projekt nicht über den Rahmen der Vorarbeiten hinausgeht.

– In der kurzen technischen Beschreibung des Hauptteils im einleitenden Teil der Beschreibung der vorbereitenden Arbeiten sollte genau angegeben werden, welche Arbeiten zum Projekt der vorbereitenden Arbeiten gehören, und zwar so, dass der Umfang der Arbeiten klar beschrieben wird, insbesondere welche Pfähle mit Kopfbalken Arbeiten beinhalten, die die Sicherheit und Stabilität des Geländes gewährleisten, wobei darauf hinzuweisen ist, dass Pfähle, die Arbeiten am Bau der Fundamentkonstruktion von Gebäuden beinhalten (Gründungspfähle mit Kopfbalken für Hallen, Gründungsbalken, Kurzpfähle zur Unterstützung von Stahlsäulen und Kopfplatten über Pfählen), nicht Gegenstand der vorbereitenden Arbeiten sein können - dies wurde unter anderem in der Ablehnungsentscheidung hervorgehoben.

D. A.
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