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Neue Regelungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung von Projekten: 40-tägige öffentliche Anhörung und Kommentierungsmöglichkeit per Videolink

Quelle: eKapija Dienstag, 24.03.2026. 12:39
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Podeli
Abbildung (Fotoshutterstock.com/Andrey_Popov)Abbildung
Das Ministerium für Umweltschutz hat zwei neue Regelwerke erlassen, die das Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung in Serbien detailliert regeln. Die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen legen fest, wie öffentliche Anhörungen und die Begutachtung von Projektfolgenabschätzungen durch Experten durchgeführt werden und verbessern so die Transparenz und die fachliche Expertise in der Entscheidungsfindung.

Das erste Regelwerk für das Verfahren zur öffentlichen Anhörung, Präsentation und Diskussion sowie zur Erstellung von Berichten über die durchgeführte öffentliche Anhörung zur Umweltverträglichkeitsprüfung, regelt die öffentliche Anhörung und Diskussion. Es ermöglicht Bürgern und interessierten Institutionen, Informationen über Projekte zu erhalten, die Studien einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Die Öffentlichkeit wird über die Presse, das Internet und die Aushänge der lokalen Behörden informiert. Die öffentliche Anhörung dauert 40 Tage, sofern das Gesetz keine längere Frist vorsieht.

Während der öffentlichen Präsentation und Diskussion stellt der Projektentwickler detailliert alle geschätzten Umweltauswirkungen des Projekts, Maßnahmen zu deren Minderung sowie die in Betracht gezogenen Alternativen vor. Die Anwesenden haben das Recht, Fragen zu stellen, Einwände zu erheben und Meinungen abzugeben. Diese werden im Protokoll der zuständigen Behörde festgehalten. Am Ende der Diskussion wird ein Bericht über die öffentliche Anhörung erstellt, der alle Einwände und Meinungen systematisiert und dem Projektträger sowie den zuständigen Institutionen vorgelegt wird.

Das zweite Regelwerk, die Verfahrensordnung des Technischen Ausschusses für die Bewertung der Umweltverträglichkeitsstudie, legt die Arbeit des technischen Ausschusses, der die Studie bewertet, detailliert fest. Der Ausschuss prüft die Übereinstimmung der Studie mit den rechtlichen Anforderungen, bewertet alle möglichen negativen Umweltauswirkungen und die vorgeschlagenen Maßnahmen zu deren Vermeidung, Minderung oder Beseitigung. Der Ausschuss berücksichtigt auch die Einwände und Meinungen der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden und kann Änderungen an der Studie verlangen, wenn er die Daten für unzureichend oder mangelhaft hält.

Die Ausschusssitzungen können in Präsenz oder per Videokonferenz abgehalten werden. Nach Abschluss der Bewertung erstellt der Ausschuss einen Bericht mit den Bewertungen und einem Beschlussentwurf, der alle wesentlichen Auswirkungen des Projekts, eine Bewertung der vorgeschlagenen Maßnahmen und die Stellungnahmen der Ausschussmitglieder enthält. Mitglieder, die mit dem Beschlussentwurf nicht einverstanden sind, können eine abweichende Meinung einreichen.

Diese Regelungen gestalten den Prozess transparenter, partizipativer und professioneller, da sie das Recht der Öffentlichkeit auf Einblick und Beteiligung mit der fachlichen Bewertung der technischen Kommission verbinden und so sicherstellen, dass Entscheidungen über Projekte auf vollständigen Daten und Meinungen aller relevanten Interessengruppen basieren.


Was ist neu?

Bisher fanden öffentliche Anhörungen und Diskussionen zu Umweltverträglichkeitsprüfungen hauptsächlich auf formaler Ebene statt: Bürger konnten sich über Anzeigen in Zeitungen oder an lokalen Anschlagtafeln informieren, und Kommentare und Anregungen wurden oft nicht systematisch bearbeitet.

Die neuen Regelungen ab 2026 bringen bedeutende Neuerungen, die den Prozess transparenter und präziser gestalten. Die Information der Öffentlichkeit ist nun auch über das Internet verpflichtend, mit klar definierten Fristen – die öffentliche Anhörung dauert mindestens 40 Tage.

Während der öffentlichen Diskussion werden alle Kommentare, Fragen und Meinungen protokolliert, auch die derjenigen, die per Videokonferenz teilnehmen.

Der Fachausschuss, der die Studie bewertet, hat nun eine klar definierte Rolle: Er muss alle Auswirkungen des Projekts, die Angemessenheit und Anwendbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen sowie die Einhaltung der Gesetze prüfen.

Stellt der Ausschuss Mängel fest, kann er Änderungen oder Ergänzungen der Studie verlangen. Schließlich enthält der Bericht des Ausschusses eine systematische Überprüfung aller Einwände, eine Bewertung der vorgeschlagenen Maßnahmen und eine Erläuterung der Entscheidung, wodurch die Transparenz und Rechenschaftspflicht bei Projektentscheidungen deutlich erhöht werden.

B. P.
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