Neue Regelungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung von Projekten: 40-tägige öffentliche Anhörung und Kommentierungsmöglichkeit per Videolink
Quelle: eKapija
Dienstag, 24.03.2026.
12:39
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Abbildung (Fotoshutterstock.com/Andrey_Popov)
Das erste Regelwerk für das Verfahren zur öffentlichen Anhörung, Präsentation und Diskussion sowie zur Erstellung von Berichten über die durchgeführte öffentliche Anhörung zur Umweltverträglichkeitsprüfung, regelt die öffentliche Anhörung und Diskussion. Es ermöglicht Bürgern und interessierten Institutionen, Informationen über Projekte zu erhalten, die Studien einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Die Öffentlichkeit wird über die Presse, das Internet und die Aushänge der lokalen Behörden informiert. Die öffentliche Anhörung dauert 40 Tage, sofern das Gesetz keine längere Frist vorsieht.
Das zweite Regelwerk, die Verfahrensordnung des Technischen Ausschusses für die Bewertung der Umweltverträglichkeitsstudie, legt die Arbeit des technischen Ausschusses, der die Studie bewertet, detailliert fest. Der Ausschuss prüft die Übereinstimmung der Studie mit den rechtlichen Anforderungen, bewertet alle möglichen negativen Umweltauswirkungen und die vorgeschlagenen Maßnahmen zu deren Vermeidung, Minderung oder Beseitigung. Der Ausschuss berücksichtigt auch die Einwände und Meinungen der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden und kann Änderungen an der Studie verlangen, wenn er die Daten für unzureichend oder mangelhaft hält.
Die Ausschusssitzungen können in Präsenz oder per Videokonferenz abgehalten werden. Nach Abschluss der Bewertung erstellt der Ausschuss einen Bericht mit den Bewertungen und einem Beschlussentwurf, der alle wesentlichen Auswirkungen des Projekts, eine Bewertung der vorgeschlagenen Maßnahmen und die Stellungnahmen der Ausschussmitglieder enthält. Mitglieder, die mit dem Beschlussentwurf nicht einverstanden sind, können eine abweichende Meinung einreichen.
Diese Regelungen gestalten den Prozess transparenter, partizipativer und professioneller, da sie das Recht der Öffentlichkeit auf Einblick und Beteiligung mit der fachlichen Bewertung der technischen Kommission verbinden und so sicherstellen, dass Entscheidungen über Projekte auf vollständigen Daten und Meinungen aller relevanten Interessengruppen basieren.
Was ist neu?
Bisher fanden öffentliche Anhörungen und Diskussionen zu Umweltverträglichkeitsprüfungen hauptsächlich auf formaler Ebene statt: Bürger konnten sich über Anzeigen in Zeitungen oder an lokalen Anschlagtafeln informieren, und Kommentare und Anregungen wurden oft nicht systematisch bearbeitet.
Während der öffentlichen Diskussion werden alle Kommentare, Fragen und Meinungen protokolliert, auch die derjenigen, die per Videokonferenz teilnehmen.
Stellt der Ausschuss Mängel fest, kann er Änderungen oder Ergänzungen der Studie verlangen. Schließlich enthält der Bericht des Ausschusses eine systematische Überprüfung aller Einwände, eine Bewertung der vorgeschlagenen Maßnahmen und eine Erläuterung der Entscheidung, wodurch die Transparenz und Rechenschaftspflicht bei Projektentscheidungen deutlich erhöht werden.
B. P.
Tags
Ministerium für Umweltschutz
Umweltverträglichkeitsprüfung
Verordnung über das Verfahren der öffentlichen Anhörung zur Umweltverträglichkeitsprüfung
Verordnung über die Verfahren des Technischen Ausschusses für die Bewertung der Umweltverträglichkeitsprüfung
Frist für die öffentliche Stellungnahme
Einreichung von Stellungnahmen per Videokonferenz
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