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Staat bereitet Gesetzesänderungen vor, um die Abschaffung der Roaming-Gebühren in der EU für serbische Staatsbürger zu ermöglichen

Quelle: eKapija Freitag, 06.03.2026. 09:00
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Abbildung (FotoPixabay/The Digital Way)Abbildung
Die serbische Regierung hat mit der Ausarbeitung von Gesetzes- und Verordnungsänderungen begonnen, um die Roaming-Gebühren für serbische Staatsbürger in den Ländern der Europäischen Union im Rahmen der EU-Regelung „Roam Like at Home“ (RLAH) abzuschaffen. Zu diesem Anlass führte der serbische Premierminister Đuro Macut ein Online-Treffen mit Vertretern der zuständigen Institutionen und dem Leiter der serbischen Mission bei der EU, Danijel Apostolović.

Im Mittelpunkt des Treffens standen die vorzubereitenden und der Europäischen Kommission zu übermittelnden Aktivitäten und Dokumente sowie die Arbeitsdynamik und die Möglichkeiten zur Beschleunigung der Ausarbeitung der für die Umsetzung dieser Regelung notwendigen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen Rechtsvorschriften.

Ziel dieser Aktivitäten ist es, die Voraussetzungen für die Abschaffung der Roaming-Gebühren für serbische Staatsbürger bei der Nutzung von Mobilfunkdiensten in Ländern der Europäischen Union zu schaffen.

Es sei daran erinnert, dass Premierminister Macut auf dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs des Berliner Prozesses im Oktober 2025 in London vorschlug, Serbien solle sich der EU-Roaming-Zone so bald wie möglich anschließen. Dadurch würden die Preise für Mobilfunkdienste in ganz Europa angeglichen, was, wie er damals betonte, ein starkes Signal der Europäischen Union an die serbischen Bürgerinnen und Bürger wäre.

Um eine vollständige Harmonisierung mit dem EU-Rechtsrahmen im Bereich Roaming zu erreichen, wurde eine spezielle Arbeitsgruppe gebildet. Diese erarbeitet den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über elektronische Kommunikation sowie die Verordnung zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/612 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen der Union in nationales Recht.

Darüber hinaus werden derzeit die für die Umsetzung dieser Regelung notwendigen Begleitbestimmungen und weiteren Rechtsvorschriften vorbereitet.

An der Arbeit der Arbeitsgruppe nehmen Vertreter des Ministeriums für Information und Telekommunikation, des Ministeriums für Staatsverwaltung und lokale Selbstverwaltung, des Ministeriums für europäische Integration, der Regulierungsbehörde für elektronische Kommunikation und Postdienste (RATEL), des Republiksekretariats für Gesetzgebung, der Nationalen Allianz für lokale Wirtschaftsentwicklung und des Rates der ausländischen Investoren teil.
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