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Regelwerk zur Steuererleichterung für die Expo 2027 verabschiedet – Teilnehmer dürfen ohne Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer exportieren und importieren

Quelle: eKapija Dienstag, 17.02.2026. 21:40
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Podeli
(FotoEXPO 2027)
Das Finanzministerium hat eine Verordnung erlassen, die die Bedingungen, die Methode und das Verfahren für die Inanspruchnahme des Rechts auf Befreiung von der Mehrwertsteuer (MwSt.) und den Verbrauchsteuern sowie das Recht auf Mehrwertsteuererstattung für Teilnehmer der international anerkannten Messe Expo 2027 Belgrad regelt.

Die Verordnung legt fest, dass die vorübergehende Einfuhr von verbrauchsteuerpflichtigen Waren und anderen Gütern für die Messe nicht mit Verbrauchsteuer und MwSt. besteuert wird. Das Befreiungsrecht kann von der zuständigen Behörde und deren autorisiertem Personal, einschließlich deren Familienangehörigen, geltend gemacht werden.

Die Befreiung gilt auch für das Inverkehrbringen von Waren in Serbien, darunter Strom, Kraftstoffe, Schmierstoffe und andere Güter, die im Rahmen der Expo 2027 verwendet werden.

Für die Inanspruchnahme dieser Rechte ist eine spezielle Bestätigung der Expo 2027 erforderlich. Die Mehrwertsteuererstattung erfolgt auf Grundlage eines Antrags an die Steuerverwaltung, dem entsprechende Belege über die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen im Inland beizufügen sind.

Das Regelwerk sieht außerdem Mehrwertsteuererstattungen für steuerpflichtige Teilnehmer sowie Sonderregelungen für die Beschaffung von Fahrzeugen und Ersatzteilen für den dienstlichen Gebrauch vor.

Der Antrag auf Mehrwertsteuererstattung für den ersten Zeitraum, einschließlich Februar 2026, ist für alle Einkäufe zu stellen, die vom Tag der Registrierung beim zuständigen Amt bis zum Monatsende getätigt wurden.

Das Regelwerk tritt am achten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik Serbien in Kraft.

I. Ž.
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