Subventionen nur noch für starke internationale Marken – Regierung verschärft Bedingungen für staatliche Beihilfen zum Bau von Luxushotels
Quelle: eKapija
Donnerstag, 12.02.2026.
14:19
Donnerstag, 12.02.2026.
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Abbildung (FotoHadrian/shutterstock.com)
Strengere Kriterien für internationale Marken
Die wichtigsten Änderungen betreffen eine präzisere Definition einer internationalen Hotelkette, den Inhalt des Franchisevertrags, die Pflicht zur Eigenbeteiligung und eine verstärkte Überwachung der Investitionsdurchführung.
Die Verordnungsänderungen legen erstmals genau fest, welche Kriterien eine internationale Hotelkette, mit der ein Investor einen Vertrag abschließt, erfüllen muss. Während bisher lediglich eine Franchisevereinbarung mit einer internationalen Marke erforderlich war, wurden nun konkrete quantitative Bedingungen eingeführt.
Die Kette muss mindestens 50 Hotels im eigenen Besitz oder unter direkter Führung betreiben, mindestens 100 Hotels im Franchisenetzwerk haben, in mindestens zehn Ländern auf mindestens zwei Kontinenten tätig sein und in mindestens fünf international anerkannten Tourismusdestinationen vertreten sein. Dies schränkt den Kreis der Marken, die für staatlich geförderte Projekte in Frage kommen, deutlich ein.
Die Anforderungen an den Franchisevertrag selbst wurden weiter präzisiert. Er muss eine Laufzeit von mindestens zehn Jahren haben und sich auf ein Hotel mit mindestens vier Sternen beziehen. Neu ist, dass er neben dem Recht zur Nutzung der Marke auch Betriebsabläufe, digitale Systeme wie Reservierungsplattformen, PMS- und CRM-Lösungen sowie Marketinginstrumente umfassen muss. Neu ist die Möglichkeit, eine Absichtserklärung einzureichen, falls der Vertrag noch nicht förmlich abgeschlossen wurde.
Die Verordnung verpflichtet den Investor nun ausdrücklich, mindestens 25 % der nachgewiesenen Kosten aus eigenen oder kommerziellen Mitteln ohne öffentliche Förderung zu decken und eine geeignete Sicherheit zu leisten.
Auch die Kontrollmechanismen für die Projektdurchführung wurden deutlich verschärft. Es wurden detailliertere Prüfberichte eingeführt, die bereits vor der Hoteleröffnung, anschließend mindestens einmal jährlich während der Umsetzungsphase sowie während der fünfjährigen Überwachungsphase (drei Jahre für kleine und mittlere Unternehmen) vorzulegen sind. Bei Unregelmäßigkeiten oder Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen wird der Vertrag gekündigt und die Gelder zuzüglich Zinsen zurückerstattet.
Die Änderungen streichen außerdem den dritten Punkt von Artikel 16 der vorherigen Verordnung. Dieser sah vor, dass Begünstigten auf dem letzten Platz der Rangliste bei unzureichendem Budget mit Zustimmung des Begünstigten und der Verpflichtung zur Eigenbeteiligung am Investitionswert ein geringerer Förderbetrag gewährt werden konnte.
I. Ž.
Unternehmen
Vlada Republike Srbije
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Regierung Serbiens
Verordnung über die Bedingungen für die Vergabe und Verwendung von Anreizmitteln zur Verbesserung der Qualität von Hotelbeherbergungsleistungen
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