Srbijagas gründete eine neue Tochtergesellschaft für Gasinfrastruktur
Quelle: Beta
Freitag, 05.12.2025.
11:18
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11:18
(FotoShutterstock/63ru78)
Damit wurde der Mitte November vom Aufsichtsrat von Srbijagas gefasste und von Energieministerin Dubravka Đedović Handanović bekanntgegebene Beschluss formalisiert. Das neu gegründete Unternehmen ist als Ein-Personen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingetragen und hat seinen Sitz in Novi Sad, in der Narodnog-fronta-Straße Nr. 12.
Die Dokumentation besagt, dass das Unternehmen auf unbestimmte Zeit gegründet wurde und sein Hauptziel darin besteht, „die Funktion des Eigentümers des Transportsystems auszuüben, über das ein unabhängiger Systembetreiber tätig ist“. Dabei erfolgt alles in Übereinstimmung mit den für Energie, insbesondere Erdgas, geltenden Vorschriften.
Das Unternehmen ist berechtigt, weitere Tätigkeiten auszuüben. Die Gründungsurkunde enthält jedoch ein ausdrückliches Verbot, dass „das Unternehmen keine Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erdgasförderung oder -lieferung ausüben darf“.
Boris Novaković wurde zum ersten kommissarischen Direktor ernannt.
Der Gründungsbeschluss wurde von Aleksandar Vulin in seiner Funktion als Vorsitzender des Aufsichtsrats von Srbijagas unterzeichnet.
Die Geschäftsführung des Unternehmens ist als Einkammerorgan organisiert. Das höchste Organ ist die Versammlung, deren Funktion vom Gründer durch einen Bevollmächtigten wahrgenommen wird.
Die Versammlung trifft wichtige strategische Entscheidungen, während die operative Leitung dem Direktor obliegt.
Das Gasinfrastrukturunternehmen verfügt über ein Grundkapital von einer Million Dinar, das zu 100 Prozent vom Gründer, Srbijagas, aufgebracht wurde.
Laut Beschluss des zuständigen Handelsregisters wurde dieser Betrag vollständig eingezahlt.
Die Satzung sieht vor, dass das Kapital nachträglich angepasst werden kann, entweder durch Erhöhung mittels neuer Rollen und Umwandlung von Rücklagen oder durch Reduzierung, jedoch nicht unter das gesetzliche Minimum.
Im Hinblick auf Rechtsgeschäfte und Haftung ist die neue juristische Person vollständig vom Gründer getrennt.
Die Gründungsurkunde besagt, dass das Unternehmen „in Rechtsgeschäften selbstständig handelt und mit seinem gesamten Vermögen für seine Verpflichtungen haftet“.
Der Gründer haftet hingegen nicht für die Verpflichtungen des Unternehmens, außer in bestimmten Fällen des Missbrauchs der beschränkten Haftung. Diese schützt, wie Nedeljnik berichtet, „das Vermögen der Muttergesellschaft und ermöglicht gleichzeitig den unabhängigen Betrieb des neuen Unternehmens auf dem Gasinfrastrukturmarkt“.
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