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Neues Legalisierungsgesetz angekündigt - Lösung für 4,8 Millionen illegale Gebäude?

Quelle: eKapija Sonntag, 21.09.2025. 15:19
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(Fotoah_fotobox/shutterstock.com)
Die serbische Ministerin für Bau, Verkehr und Infrastruktur, Aleksandra Sofronijević, erklärte, dass das vorgeschlagene Legalisierungsgesetz ein kostengünstiges und schnelles Verfahren zur Registrierung von Eigentumsrechten ermögliche, da serbische Bürger ihre Immobilien erstmals digital registrieren könnten.

- Dank dieses zentralisierten und digitalisierten Verfahrens können wir die größte Anzahl von Eigentümern von Eigentumsrechten registrieren, da Eigentumsrechte gemäß unserem Gesetz durch Registrierung erworben werden - sagte sie auf einer Pressekonferenz, auf der neue Maßnahmen zur Legalisierung von Gebäuden vorgestellt wurden.

Lösung für 4,8 Millionen illegale Gebäude

(FotoPexels/Mikhail Nilov)
Diese Maßnahmen sollen das Problem von rund 4,8 Millionen illegalen Gebäuden bis zum neuen Jahr lösen. Für etwa 70 % der Gebäude wird der Preis für die Legalisierung insgesamt 100 Euro betragen.

Ihrer Schätzung nach wird die größte Anzahl aller tatsächlichen Nutzer auch als tatsächliche Eigentümer registriert sein.

- Erstmals hat der Staat die Möglichkeit, dies durch den Abgleich verschiedener Datenbanken über digitale Plattformen zu tun - sagte Ministerin Sofronijević.

Sie wies darauf hin, dass der digitale, elektronische Antrag Daten aus zahlreichen Datenbanken enthalten und mit dem Bürgerantrag abgleichen werden soll, sodass das Verfahren zur Registrierung von Eigentumsrechten kostengünstig und schnell ablaufen würde.

- Die Legalisierung ist eine einfache Angelegenheit. Wir beschäftigen uns nicht mit Fragen der Stadtplanung, der technischen Korrektheit der Unterlagen oder der durchgeführten Arbeiten, da der Staat nicht die Rolle des Investors übernehmen kann. Im Verhältnis zum Staat und gewissenhaften Dritten werden diese die eingetragenen Eigentümer der Anlagen sein - sagte sie.

Schutz von Natur- und Kulturgütern

Die Ministerin erklärte, ähnliche Bestimmungen seien bereits von Griechenland, Italien, Spanien und der Türkei verabschiedet worden.

- Wir haben auch die verfassungsrechtliche Grundlage für die Verabschiedung dieses Gesetzes geprüft. Sie ist in den Artikeln 58 und 135 der serbischen Verfassung enthalten, die dem Staat das Recht einräumen, Eigentumsverhältnisse und Raum zu regeln sowie sich mit dem Schutz von Natur-, Kultur- und anderen Gütern zu befassen - so die Ministerin. Wie Ministerin Sofronijević betonte, schützt das vorgeschlagene Gesetz insbesondere Natur- und Kulturgüter.

- Dieses Gesetz belohnt nicht diejenigen, die sowohl Wohnungskäufer als auch ihren Staat betrogen haben. Es ist eine häufige Situation, insbesondere in Großstädten, dass wir außer Kontrolle geratene Investoren haben. Sie bauen Wohnungen und verschwinden. Wir haben auch eine Situation vorhergesehen, in der diejenigen, die solche Wohnungen in gutem Glauben gekauft haben, nicht den Kürzeren ziehen - sagte Sofronijević und fügte hinzu, dass der Staat sie schützen werde.

Chance für betrogene Käufer

Die Ministerin erklärte, dass solche Käufer die Möglichkeit hätten, falls der Investor nicht erreichbar oder unbekannt sei, ihr Eigentumsrecht an der erworbenen Wohnung gegen Gebühr eintragen zu lassen.

- Dies geschieht zum ersten Mal, da sie dieses Recht bisher nicht ausüben konnten - erklärte Sofronijević.

Sie erklärte außerdem, dass die niedrigeren Preise für die Eigentumseintragung nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser gelten.

- Alle anderen Investoren, die Wohn- oder Geschäftsgebäude bauen, zahlen eine Gebühr in Höhe des Beitrags zur Erschließung von Bauland, sofern sie dies nicht im regulären Verfahren getan haben. Wir entbinden sie nicht von der strafrechtlichen Haftung, wenn die Verfahren vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eingeleitet wurden - so Sofronijević abschließend.

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