Antrag auf Legalisierung illegal gebauter Objekte bis 30. Januar
Die Frist für die Legalisierung von illegal gebauten Objekten läuft, dem Gesetz über Legalisierung zufolge, am 30. Januar 2014 ab.
Bürger können bis dann die Erteilung einer Baugenehmigung und Nutzungserlaubnis für Objekte beantragen, die ohne Baugenehmigung errichtet, angebaut, aufgestockt oder umgebaut worden sind und ohne Nutzungserlaubnis genutzt werden.
Das Gesetz trat am 1. November 2013 in Kraft. Bürger haben eine Frist von 90 Tagen, die Legalisierung der illegalen Objekte zu beantragen.

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