Erster positiv beantworteter Antrag auf vereinfachte Eintragung ins Grundbuch auf Grundlage alter Dokumente
Der erste elektronische Antrag auf gezielte Anerkennung alter Dokumente zur einfacheren Eintragung ins Grundbuch wurde am 15. Januar positiv beschieden, gab die Vermessungsbehörde der Republik Serbien (RGZ) auf ihrer offiziellen Website bekannt.
Der Antrag wurde elektronisch beim Grundbuchamt in Rakovica eingereicht. Nach eingehender Prüfung der Unterlagen wurde deren Eintragungsberechtigung festgestellt. Der Antragsteller wurde umgehend darüber informiert.
Die Vermessungsbehörde weist darauf hin, dass die gezielte Anerkennung am 1. Januar 2026 begann und es keine Antragsfrist gibt. Das Verfahren ist fortlaufend und zielt darauf ab, die Registrierung von Immobilien mit älteren Dokumenten zu ermöglichen, was sowohl für die Bürger als auch für den Staat Serbien von großer Bedeutung ist.
– Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch über die Anwendung auf der Website der Vermessungsbehörde der Republik. Das Verfahren ist einfach, schnell und kostenlos. Bürger müssen lediglich auf das gelbe Symbol „Gezielte Validierung“ auf der Website www.rgz.gov.rs klicken. Anschließend gelangen sie zur Anwendung, registrieren sich als eCitizen und füllen den Antrag in fünf einfachen Schritten aus und senden ihn ab – so die Vermessungsbehörde.
Einer der wichtigsten Schritte ist die Einreichung der vollständigen, dem Bürger gehörenden Dokumentation für die betreffende Immobilie (eingescannte oder fotografierte Dokumente). Anhand dieser Dokumentation prüfen Katasterexperten, ob die Dokumente für die Registrierung geeignet sind. Bei positivem Ergebnis erhalten die Bürger eine Benachrichtigung und genaue Anweisungen zur Einreichung der Originaldokumente. Anschließend erfolgt die Eintragung im Kataster. Im Falle einer Ablehnung erhält der Antragsteller eine Erläuterung und Hinweise zum weiteren Vorgehen zur Lösung des Problems, gegebenenfalls gerichtlich oder auf anderem Wege.
– Wir weisen besonders auf die Wichtigkeit der sorgfältigen Prüfung der beigefügten Unterlagen hin, da sich im bisherigen Bearbeitungsprozess gezeigt hat, dass Anträge häufig aus folgenden Gründen abgelehnt wurden: unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, bereits anhängige Registrierungsverfahren für dieselbe Immobilie, fehlende Gutachten/Zertifikate/Sachverständigengutachten oder die Vorlage lediglich einer Vollmacht, beispielsweise bei gewerblichen Nutzern. Daher appellieren wir an alle Bürgerinnen und Bürger, die Unterlagen vor der Antragstellung sorgfältig zu prüfen.
Aufgrund des bisherigen Interesses und der klar definierten Verfahren zur Bearbeitung von Anträgen lässt sich schlussfolgern, dass die Möglichkeit der elektronischen Antragstellung von den Bürgerinnen und Bürgern positiv aufgenommen wird.
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