Vorlage zum Gesetz über Vermittlung im Immobilienhandel vorbereitet
Das serbische Ministerium für Handel und Dienstleistungen hat die Vorlage zum Gesetz über Vermittlung im Immobilienhandel vorbereitet, um alle am Immobilienhandel beteiligten Bürger zu schützen.
Die Vorlage zum Gesetz wurde auf der Webseite des Ministeriums für Handel und Dienstleistungen (www.mtu.gov.rs) veröffentlicht.
Die Beteiligten müssen in der Zukunft einen schriftlichen Vertrag über Immobilienvermittlung unterzeichnen, sieht das Gesetz vor, und der Vermittler muss die rechtliche Hilfe bzw. Anwälte für Verhandlungen und Erstellung von Kauf- und sonstigen Verträgen sichern.
Der Gesetzgeber führt die obligatorische Versicherung gegen Schäden, die Auftraggeber durch unverantwortliches Handeln des Vermittlers erlitten könnte, sowie die maximale Gebühr für die Immobilienvermittlung (Handel und Vermietung) ein.
Die Gebühr für die Vermittlung beim Verkauf oder Kauf von Immobilien sollte nicht sechs Prozenten des ausgehandelten Preises übersteigen. Die Einschränkung gilt aber nicht für Preise unter 20.000 Euro.
Für die Vermittlung bei der Vermietung von Immobilien dürfen Vermittler eine Gebühr in Höhe von maximal zwei ausgehandelte Monatsmieten verlangen.
Firmen und Unternehmer müssen sich registrieren lassen. Als Immobilienvermittler dürfen künftig nur Personen mit dem abgelegten Fachprüfung arbeiten, die, außerdem, in das Vermittlerverzeichnis eingetragen sind.
Durch Einführung des Firmenregisters und Vermittlerverzeichnisses und ihre Veröffentlichung auf der Webseite des Ministeriums will man mehr Sicherheit und einen effizienteren Rechtsschutz in diesem Sektor sichern.

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