Arbeitsministerium empfiehlt Arbeitgebern, Mitarbeitern aus überfluteten Gebieten bezahlten Sonderurlaub zu bewilligen
Dienstag, 27.05.2014.
13:09
In Hinsicht darauf, dass viele Beschäftigte in überfluteten Gebieten an der Sanierung von Hochwasserschäden teilnehmen müssen, sowie, dass viele von ihnen iher Zuhause verloren und momentan in Kollektivzentren für Flutopfer wohnen, empfiehlt das Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und Sozialpolitik Arbeitgebern, solchen Mitarbeitern einen bezahlten kurzfristigen Sonderurlaub zu bewilligen, wenn so etwas im Tarifvertrag nicht vorgesehen ist, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums.
Arbeitgebern würden ihren Mitarbeitern und ihren Familien dadurch einen großen Gefallen tun, nachdem sie einen enormen Schaden erlitten haben, teilte das Ministerium mit.
Das Ministerium erinnert Arbeitnehmern, dass sie sich verantwortlich benehmen müssen, insbesondere Mitarbeiter der Unternehmen, die einen großen Schaden durch Hochwasser erlitten haben.

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