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Ein Unternehmen lässt sich in Serbien viel leichter gründen, als schließen

Quelle: eKapija Donnerstag, 08.08.2013. 16:33
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Podeli

Die Unternehmensgründung ist ziemlich leicht in Serbien. Es ist selbstverstänglich, das es nicht jedem Unternehmen gelingen wird, zu überleben und profitabel zu bleiben, aber niemand rechnet damit, dass sich die Schließung einer Firma zu einem Alptraum entwickeln könnte.

Das Unternehmen in Serbien lässt sich heute mit nur 100 Dinar gründen. Das ist das minimale Gründungskapital für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Man muss noch 6.740 Dinar für die Eintragung in das Handelsregister zahlen und das Geschäft in nur einigen Tagen starten.

Aber wenn jemand, sein Unternehmen schließen wird, stößt er auf viele Probleme, erfahren wir von Unternehmern. Das Unternehmen lässt sich in vier Weisen schließen: durch Liquidation (oder Zwangsliquidation), durch Insolvenzverfahren, durch Beschluss oder Liquidation des Niederlassungsgründers oder der ausländischen Muttergesellschaft oder durch die Veränderung des Status, wenn einer der Teilnehmer im Handelsregister gelöscht wird.

Bei Unternehmen, die wertvolle Vermögenswerte besitzen, möchten Gläubiger ihre Forderungen eintreiben und solche Unternehmen werden durch Insolvenzverfahren gelöscht.

Das Insolvenzverfahren kann jeder Gläubiger eröffnen. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens muss von der Agentur für Handelsregister registriert werden. Man braucht dafür vier Formulare. Nach dem Abschluss des Insolvenzverfahrens, und solche Verfahren dauern in Serbien mehr als ein Jahr im Durchschnitt, lässt sich ein Unternehmen im Handelsregister löschen, natürlich nur mit erforderten Dokumente.

Eine viel schnellere Möglichkeit ist die Liquidation, die in Artikeln 524-548 des Gesetzes über Kapitalgesellschaften geregelt ist.

Die Liquidation kann von einer Kapitalgesellschaft durchgeführt werden, die über genug Mittel für die Erfüllung seiner Verpflichtungen (entwder Geld, oder Forderungen, Ausstattung) verfügt.

Die Kapitalgesellschaft ist verpflichtet, alle bekannten Gläubiger über die gestartete Liquidation zu benachrichtigen. Die Information über die Liquidation wird auf der Webseite der Agentur für Handelsregister veröffentlicht und bleibt dort 90 Tage. Gläubiger sollten ihre Forderungen spätestens 30 Tage nach dem Ablauf dieser Frist anmelden.

Hier entsteht das Problem mit der langfristigen Schließung - Liquidation der Unternehmen, erfahren wir in einer Buchhaltungsfirma in Belgrad. Das macht 90 plus 30 Tage vom Start der Liquidatin bis Ende.

- Die Schulden gegenüber der Finanzverwaltung erweisen sich fast immer als das größte Problem, vor allem weil sie in Verspätung von zwei bis drei Monate sind. Wenn sie ihre Forderungen anmelden, muss man beweisen, dass die Gesellschaft schuldenfrei ist und das dauert gewöhnlich sehr lange. Warum sich der Gesetzgeber für eine so lange Frist entschieden hat, ist es nicht klar - vielleicht, um Gläubiger und insbesondere den Staat als Gläubiger zu schützen - erzählt eine Buchhälterin, die oft an Liquidationsverfahren gearbeitet hat.

Unternehmer können sofort ihre Betriebe schließen, und die Gläubiger werden dadurch beschädigt. Die Schulden gegenüber dem Staat werden aus dem persönlichen Eigentum des Unternehmers bezahlt, und so etwas ist unmöglich bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Warten, warten und wieder warten

- Das neue Gesetz hat die Frist für die Eintreibung der Forderungen oder Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber Gläubigern von 60 auf 90 Tage verlängert. Das bedeutet aber auch, dass man in dieser Zeit die notwendigen Dienstleistungen der Buchhaltungsfirmen sowie andere zusätzliche Kosten für das Funktionieren einer juristischen Person (Steuern und Sozialabgaben, Miete, Telefonrechnungen u.Ä.) bezahlen muss - erzählt der ehemalige Inhaber einer Marketingagentur aus Belgrad für unser Portal, der viel Geduld und Nerven für die Schließung des Unternehmens brauchte.

In dieser Zeit kann man weder Darlehen oder Ähnliches auszahlen, noch Rechnungen ausgeben. Man darf nur aktuelle Kosten bezahlen und Einzahlungen empfangen, was Inhaber, seiner Meinung nach, sehr belasten kann.

- Das Geld ist blockiert und man kann nichts damit tun - sagt unser Gast und empfiehlt "Kollegen", viel Geduld zu haben, insbesondere, wenn sie sich nicht selbst um die Buchhaltung gekümmert haben.

Ihm ist gelungen, die Liquidation erfolgreich vollzuenden, im Unterschied zu vielen, denen so etwas nicht gelingt. Er sagt pessimistisch: "Man braucht die Hilfe Gottes, wenn man Unternehmer in Serbien ist, weil das Unternehmertum hier als Ketzerei betrachtet und behandelt wird!"

Was kostet die Schließung eines Unternehmens

In der Agentur für Handelsregister erfahren wir, was das Löschen eines Unternehmens im Handelsregister kostet:

- 2.500 Dinar sollte man für die Änderung des Unternehmensnamens zahlen (wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, muss man dem Firmennamen "Insolvenzverfahren eröffnet" hinzufügen, und wenn eine Liquidation gestartt wird, muss man dem Firmennamen "Liquidationsverfahren eröffnet" hinzufügen. Der Name bleibt, bis man das Löschen beantragt).

- Für die Ameldung der Tatsache, dass ein Unternehmen gelöscht worden ist (nach dem durchgeführten Insolvenz- oder Liquidationsverfahrens) bezahlt man 2.500 Dinar. 700 Dinar braucht man für die Registrierung eines außerordentlichen Finanzberichts, den der Liquidations- oder Konkursverwalter einreicht.

Jelena Đelić

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