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Wie zur Begläubigung des Innenministeriums für die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren?

Quelle: Tanjug Freitag, 26.07.2013. 12:22
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Podeli

Das neue Gesetz über öffentliches Beschaffungswesen, das die völlige Legalität sichern und die Korruption verhindern sollte, sieht vor, dass man jede Anmeldung mit entsprechenden Begläubigungen des Inneministeriums, des Ersten unteren Gerichts und des Handelsgerichts versehen muss.

Direktoren der Unternehmen, die sich um einen Auftrag bewerben möchten, müssen durch Begläubigung des Innenministeriums, dass gegen ihn keine Ermittlungen eingeleitet worden. Solche Kontrolle wird im Geburtsort des Geschäftsführers durchgeführt und verlang, am häufigsten, zehn Tage.

Diese Begläubigung darf nicht vor der Ausschreibung erworben werden.

Das Gleiche gilt für die Begläubigungen der Gerichte.

Beide Gerichte sollten bestätigen, dass gegen den Verantwortlichen kein Strafverfahren läuft.

Die Pressesprecherin des Ersten unteren Gerichts, Ivana Ramic, sagt für "Tanjug", dass die Prozedur für den Erwerb der beschriebenen Begläubigung sehr einfach und "in fünf Minuten durchführbar" sei - wen man ins Gericht kommt.

Die ähnliche Begläubibung lasse sich im Ersten unteren Gericht auch elektronisch beantragen, sagt sie und behauptet, dass auch diese Prozedur beschleunigt worden sei.

"Tanjug" erfährt im Handelsgerucht, dass die Bestättigung, dass gegen dem verantwortlichne Geschäftsführer des Unternehmens, die sich um einen Auftrag bewerben möchte, kein Strafverfäahren läuft oder in der Vergangenheite gelaufen ist, sehr einfach und schnell ist.

Niemand konnte aber bestätigen, ob dass wirklich so einfach ist, diese Begläubigungen persönlich oder mit Hilfe der bevollmächtigten Person innerhalb der gesetzlichen Frist (üblich 14 Tage) für jede einzelne Ausschreibung zu erwerben.

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