Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs ab 31. März
Montag, 01.04.2013.
01:43
Das Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs, dass für eine neue Zahlungskultur in Serbien sorgen und somit letztendlich die Liquidität kleiner und mittlerer Unternehmen stärken sollte, tritt am 31. März in Kraft.
Das Gesetz sieht vor, dass öffentliche Auftraggeber Rechnungen künftig grundsätzlich innerhalb von 45 Tagen und Unternehmen innerhalb von 30 Tagen zahlen sollten.
Das Gesetz über Fristen für die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen in kommerziellen Transaktion wurde im Dezember 2012 verabschiedet, sollte aber am 31. März in Kraft treten, damit sich sowohl der Staat als auch Unternehmen für seine Anwendung vorbereiten können. Das Gesetz ist nicht rückwirkend.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass in eng begrenzten Ausnahmefällen (z.B. Ratenzahlung) eine längere Zahlungsfrist eingeräumt werden - bis max. 90 Tage. Das gilt vor allem für den Handel.
Die Fristen können verlängert werden, auch wenn sich Unternehmer darüber einigen. Die Forderungen müssen in soclhen Fällen mit Bangarantien oder Wechseln gedeckt werden.
Der zweite Ausnahmefall bzw. eine Zahlungsfrist bie 90 Tage bezieht sich auf die Krankenkasse der Republik Serbien ab dem 1. Januar 2015.
Vom 31. März bis 31. Dezember 2013 dürfen Zahlungsfristen nicht länger als 150 Tage sein, und vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 nicht länger als 120 Tage.
Das Schatzamt sollte kontrollieren, ob der Staat die Zahlungsfrist von 45 Tage einhält.
Im Falle eines Zahlungsverzugs muss man Verzugszinsen und verantwortliche Personen eine Geldbuße von 5.000-150.000 Dinar zahlen.
Uprava za trezor Republike Srbije

Izdanje Srbija
Serbia Edition
Izdanje BiH
Izdanje Crna Gora