"Nur mal gucken" kostet fünf Dollar
Samstag, 30.03.2013.
12:32
Durch die Geschäfte bummeln, Kleidung anprobieren, Handys und Fernseher testen, Lebensmittel begutachten - das ist für Verbraucher selbstverständlich. Doch dass sie dann auch etwas kaufen, ist es nicht. Immer mehr Menschen kaufen die Produkte, vor allem Bücher, Elektrogeräte und Co. dann doch lieber übers Internet, denn dort sind sie oftmals unschlagbar viel günstiger. Experten nennen dieses Phänomen "Showrooming": Das Geschäft wird genutzt, um den Artikel der Begierde zu begutachten, doch dann verlassen die potenziellen Kunden den Laden wieder, ohne etwas gekauft zu haben. Die Umsätze fehlen, die Ladenmiete zahlt sich nicht von allein, dem stationären Handel droht so die Erosion.
Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, ging das dem Spezialitäten-Händler Celiac Supplies in Australien, der glutenfreie Lebensmittel vertreibt, so sehr auf die Nerven, dass er nun Eintritt von jenen verlangt, die sich nur umschauen wollen. Im Internet kursiert ein Foto von einem Aushang im Schaufenster des Ladens, der die Besucher darauf hinweist, dass ab sofort eine Gebühr in Höhe von fünf Dollar von jedem erhoben werde, der "nur zum gucken" das Geschäft betrete. Wenn tatsächlich etwas gekauft wird, wird das Eintrittsgeld zurückgezahlt, versichert der Betreiber.
Wie es zu dem radikalen Schritt kam, erklärt das Geschäftsmanagement ebenfalls auf dem Schild. Es habe einen hohen Ansturm von Leuten gegeben, die den Laden als Ausstellungshalle genutzt und die Produkte dann woanders gekauft hätten. Offenkundig ärgerlich setzt das Management hinzu, dass diesen Leuten wohl nicht bewusst sei, dass die Preise überall nahezu gleich seien und die Filiale zudem Produkte anbiete, die nirgendwo sonst zu haben seien.
Mit dem Ärger über das "Showrooming" ist Celiac Supplies nicht alleine. Auch der Sportartikelhersteller wie Adidas, Asics oder Nike wehren sich bereits seit langem gegen die scheinbar übermächtige Konkurrenz aus dem Internet. Im Sommer letzten Jahres wurde bekannt, dass sie Plattformen wie Ebay oder Amazon den Verkauf ihrer Produkte verbieten wollen. Damit haben sie allerdings das Kartellamt gegen sich aufgebracht. Die Beschränkungen im Online-Handel könnten gegen deutsches Wettbewerbsrecht verstoßen, hieß es damals. Bereits seit 2011 läuft ein Verfahren gegen Asics wegen seines selektiven Vertriebssystems in Europa. Im März dieses Jahres wurde dann bekannt, dass das Bundeskartellamt auch ein Verfahren gegen Adidas eröffnet hat. Dem Amt lägen mehrere Beschwerden von Händlern wegen eines Verbotes des Verkaufs über offene Drittplattformen vor.

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