EU schlägt spezielle Visa für Berufskraftfahrer aus Nicht-Schengen-Ländern vor
Quelle: Beta
Donnerstag, 29.01.2026.
15:36
Donnerstag, 29.01.2026.
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Abbildung (FotoMilos Muller/shutterstock.com)
In einer heute veröffentlichten strategischen Analyse stellt die Kommission fest, dass die derzeitige Regelung von 90 Tagen Aufenthalt innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums erhebliche Probleme für Branchen mit sich bringt, die auf ständige grenzüberschreitende Mobilität angewiesen sind, darunter der Güterverkehr – ein Thema von besonderer Bedeutung für die Länder des Westbalkans. Laut dem Dokument der Europäischen Kommission erlauben die geltenden EU-Regeln Aufenthalte im Schengen-Raum von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen. Für einen längeren Aufenthalt ist ein Langzeitvisum oder eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Die Kommission merkt jedoch an, dass bestimmte Berufsgruppen aus Drittstaaten, die stark auf häufige Reisen zwischen den Mitgliedstaaten angewiesen sind, länger als die zulässige Dauer in der EU bleiben müssen, ohne sich dauerhaft niederlassen zu wollen.
Diese Kategorien umfassen ausdrücklich Lkw-Fahrer, die für Unternehmen in der Europäischen Union tätig sind, sowie reisende Künstler, Sportler und Experten, die an grenzüberschreitenden Projekten beteiligt sind. Für die Länder des Westbalkans, insbesondere Serbien, ist dieses Problem besonders akut, da ein Großteil des Güterverkehrs in die EU von Fahrern abgewickelt wird, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates besitzen. Aufenthaltsbeschränkungen in Verbindung mit langen Wartezeiten an den Grenzen führen zu Arbeitsunterbrechungen, zusätzlichen Kosten und einer geringeren Wettbewerbsfähigkeit für Transportunternehmen aus der Region.
Die Kommission stellt in dem Dokument fest, dass das bestehende System durch bilaterale Abkommen, die einzelne Mitgliedstaaten vor Inkrafttreten der Schengen-Regeln geschlossen haben, weiter verkompliziert wird. Diese Abkommen erlauben Aufenthalte von mehr als 90 Tagen nur im Hoheitsgebiet eines bestimmten Landes. Solche Lösungen untergraben nach Einschätzung der Kommission die einheitliche Anwendung des Schengen-Systems. Die Europäische Kommission kündigt an, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten pragmatische Lösungen zu finden, die längere Kurzzeitaufenthalte für ausgewählte Kategorien von Drittstaatsangehörigen ermöglichen und gleichzeitig die Sicherheitsstandards und wirtschaftlichen Vorteile für die EU wahren.
Einer der nächsten Schritte ist die Prüfung neuer Regelungen für verlängerte Kurzaufenthalte von Fachkräften aus Drittstaaten, darunter Lkw-Fahrer. Für den Transportsektor auf dem Westbalkan ist diese Ankündigung das erste klare Signal aus Brüssel, dass das Problem des Aufenthalts von Berufskraftfahrern auf EU-Ebene anerkannt wird – zu einem Zeitpunkt, an dem Proteste und Grenzblockaden aufgrund der Umsetzung der Schengen-Regeln zu einem regionalen Problem geworden sind.
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Europäische Kommission
neue Visastrategie der EU
Berufskraftfahrer aus Ländern außerhalb des Schengen-Raums
Lkw-Fahrer vom Westbalkan
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