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Alle Details zum elektronischen Krankheitsurlaub-System – Registrierung und Zugang über e-Government und direkter Einblick in elektronische Überweisungen

Quelle: eKapija Donnerstag, 08.01.2026. 10:30
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Abbildung (FotoBillion Photos/shutterstock.com)Abbildung
Ab dem 1. Januar 2026 erhalten Arbeitgeber in Serbien Daten zum Krankenstand ihrer Mitarbeiter sowie Unterlagen zur Berechnung und Erstattung von Lohnersatzleistungen ausschließlich elektronisch über die Softwarelösung „eBolovanje-Poslodavac“ (dt. Elektronische Krankmeldung – Arbeitgeber). Dies ist in der neuen Verordnung des Gesundheitsministeriums und des Amtes für Informationstechnologie und elektronische Verwaltung festgelegt.

Die Verordnung regelt den Zugriff auf und die Nutzung des Systems, die Anbindung an Gesundheits- und Finanzinformationssysteme sowie die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten.

Registrierung und Zugriff über das E-Government-Portal

Arbeitgeber greifen über das Portal e-Uprava mit einer hochsicheren elektronischen Authentifizierung auf das System zu. Nach der Registrierung erhalten sie verschiedene Benutzerrollen – vom gesetzlichen Vertreter bis hin zu Bevollmächtigten für die Bearbeitung von Krankenstandsansprüchen und die Berechnung.

Das System lädt automatisch die grundlegenden Daten des Arbeitgebers herunter. Daten wie ein Benutzerkonto und Kontaktinformationen werden manuell eingegeben.

Direkter Einblick in Krankmeldungen und elektronische Überweisungen

Über das Modul „Krankmeldungsübersicht“ erhalten Arbeitgeber Zugriff auf aktuelle Daten zur vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit – vom Beginn und der Dauer der Krankmeldung über den Status und die Ursache bis hin zur Möglichkeit, elektronische Überweisungen herunterzuladen.

Die Daten werden direkt aus dem Nationalen Integrierten Gesundheitsinformationssystem (RIZIS) heruntergeladen, ohne dass Papierdokumente eingereicht werden müssen.

Elektronische Berechnungen und Erstattungen

Die Softwarelösung ermöglicht die Erstellung und den Versand von Berechnungsblättern für Lohnersatzleistungen und Erstattungen, die Überwachung ihres Status sowie die Kommunikation mit der Nationalen Krankenversicherung. Alle Phasen – von der Vorbereitung bis zur endgültigen Auszahlung – sind im System einsehbar.

Papierlose Beschwerden und Anträge

Arbeitgeber können Beschwerden gegen die Beurteilung des ausgewählten Arztes oder der medizinischen Kommissionen sowie Anträge auf Neubewertung oder Gutachten elektronisch mit elektronischer Signatur und Anhängen einreichen.

Umsetzung ab 2026

Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und gilt ab dem 1. Januar 2026. Erweiterte Funktionen werden ab April 2026 eingeführt.

Die Einführung des Systems "e-Bolovanje – Poslodavac" beseitigt den Papieraustausch von Dokumenten und beschleunigt die Geltendmachung von Rechten bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit.

I. Ž.
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