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Neue Richtlinien für das öffentliche Beschaffungswesen ab 2026 – Die „grünen“ Kriterien werden erweitert

Quelle: eKapija Montag, 29.12.2025. 09:29
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Podeli
Abbildung (FotoSerghei Starus/shutterstock.com)Abbildung
Das Amt für öffentliches Beschaffungswesen hat ein neues Regelwerk verabschiedet, das die Verpflichtung zur Berücksichtigung von Umweltaspekten in öffentlichen Vergabeverfahren erweitert und präzisiert. Es tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Gemäß dem neuen Regelwerk müssen die Auftraggeber bei der Beschaffung bestimmter Waren und Dienstleistungen Umweltaspekte in den technischen Spezifikationen, den Kriterien für die Auswahl der Bieter, den Vergabebedingungen und den Bedingungen für die Vertragsdurchführung berücksichtigen.

Die Verpflichtung gilt für Kopierpapier, Computer und Büroelektronik, Klimaanlagen, Reinigungsmittel und -dienstleistungen sowie elektrische Haushaltsgeräte, darunter Waschmaschinen und Trockner, Geschirrspüler, Kühl- und Gefrierschränke.

Das Regelwerk legt fest, dass mindestens 10 % des Gesamtvolumens öffentlicher Beschaffungen für die genannten Waren und Dienstleistungen Umweltaspekte berücksichtigen müssen. Dies ist eine Verpflichtung für alle Auftraggeber.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Regelwerks tritt gleichzeitig das bisherige Regelwerk aus dem Jahr 2023, das einen engeren Warenbereich abdeckte, außer Kraft.

I. Ž.
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