NavMenu

Verlängerung der Gasliefervereinbarung bis zum 31. März vereinbart

Quelle: B92 Dienstag, 23.12.2025. 12:44
Kommentare
Podeli
Abbildung (Fotobibiphoto/shutterstock)Abbildung
Serbien hat eine Vereinbarung zur Verlängerung der Gaslieferungen um weitere drei Monate getroffen, erklärte der serbische Präsident Aleksandar Vučić.

- Wir haben eine Vereinbarung zur Verlängerung der Gaslieferungen um weitere drei Monate bis zum 31. März, damit die Bevölkerung sicher und beruhigt sein kann. Serbien wird für den kommenden Winter sowohl über ausreichend Strom als auch über genügend Gas verfügen - so Vučić.

Bezüglich der Verstaatlichung von NIS sagte er, man solle bis zum 15. Januar warten.

- Wir werden bis zum letzten Moment warten, aber selbst dann werden wir nicht beschlagnahmen, sondern kaufen. Wir warten darauf, dass die Russen ihren Teil der Arbeiten abschließen. Wir hoffen, dass sie dies bis zum 15. Januar tun werden, aber dann werden wir versuchen, notfalls auch mehr zu bezahlen, als es wert ist - sagte Vučić.

Was die Energielage und die kommende Zeit betrifft, fügte er hinzu, der Staat habe Informationen, dass Gazprom unter anderem mit dem ungarischen Energiekonzern MOL verhandele.

- Wir haben kein Problem mit Sekundärsanktionen. Wir können die 6.000 Tonnen Diesel, die wir täglich verbrauchen, nicht importieren. Seit genau 75 Tagen gelingt uns das nun schon, und darauf bin ich stolz – fügte er hinzu.
Kommentare
Ihr Kommentar
Vollständige Informationen sind nur für gewerbliche Nutzer/Abonnenten verfügbar und es ist notwendig, sich einzuloggen.

Sie haben Ihr Passwort vergessen? Klicken Sie HIER

Für kostenfrei Probenutzung, klicken Sie HIER

Pratite na našem portalu vesti, tendere, investicione projekte, grantove i pravnu regulativu.
Registracija na eKapiji vam omogućava pristup potpunim informacijama i dnevnom biltenu
Naš dnevni ekonomski bilten će stizati na vašu mejl adresu krajem svakog radnog dana. Bilteni su personalizovani prema interesovanjima svakog korisnika zasebno, uz konsultacije sa našim ekspertima.