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Neue Steuern ab 2026 – Zusätzliche Gebühren für Importeure von Stahl, Zement, Aluminium und Düngemitteln sowie für inländische Industrien mit den höchsten CO2-Emissionen

Quelle: eKapija Freitag, 07.11.2025. 09:17
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Podeli

Abbildung (FotoPixabay/SD-Pictures)Abbildung
Die Regierung hat den Gesetzentwurf zur Einfuhrsteuer für kohlenstoffintensive Produkte verabschiedet. Dieser sieht eine Steuer auf die Einfuhr von kohlenstoffintensiven Produkten wie Eisen und Stahl, Zement, Düngemitteln und Aluminium vor. Ziel ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen für inländische Hersteller und Importeure dieser Produkte auf dem serbischen Markt zu gewährleisten und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen gemäß EU-Praxis und dem Mechanismus zur CO₂-Grenzausgleichszahlung (CBAM) zu fördern.

Der Gesetzentwurf zur Steuer auf Treibhausgasemissionen wurde ebenfalls verabschiedet.

Ziel ist es, die Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu fördern, den Umweltschutz zu verbessern und alle Wirtschaftsakteure gemäß dem Verursacherprinzip und den europäischen Vorschriften gleichzubehandeln.

Die Umsetzung dieses Gesetzes soll am 1. Januar 2026 beginnen. Wie eKapija bereits berichtete, sind juristische Personen und Unternehmer, die eine Treibhausgasemissionsgenehmigung benötigen und in Bereichen wie der Herstellung von Kunstdünger und Stickstoffverbindungen, der Zementproduktion, der Roheisen-, Stahl- und Ferrolegierungsproduktion, der Aluminiumproduktion und der Stromerzeugung tätig sind, steuerpflichtig.

Die Steuer wird mit vier Euro pro Tonne emittiertem CO₂ bzw. pro Tonne CO₂-Äquivalent für andere Gase berechnet. Die Berechnungsgrundlage ist die Differenz zwischen den Gesamtemissionen und dem Referenzwert, der die Menge der unvermeidbaren Emissionen darstellt und vom jeweiligen Produktionsprozess abhängt.

Stromerzeugende Unternehmen, die den Großteil ihres Umsatzes mit dieser Tätigkeit erzielen, können eine Steuergutschrift von bis zu 20 % der investierten Mittel für Maßnahmen zur Reduzierung von CO₂-Emissionen nutzen. Dazu gehören Investitionen in effizientere Technologien, der Umstieg auf erneuerbare Energien oder die Modernisierung von Anlagen. Diese Gutschrift ist auf 80 % der gesamten Steuerschuld begrenzt.

Das Gesetz sieht außerdem zusätzliche Anreize zur Dekarbonisierung vor. Diese werden aus dem Haushalt der Republik Serbien für Projekte bereitgestellt, die zur Energiewende, zum Ausbau erneuerbarer Energien und zu innovativen CO₂-armen Technologien beitragen sowie einen gerechten Übergang und den Schutz gefährdeter Haushalte unterstützen.

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