Factoringverträge erhalten die Rechtskraft eines Regierungsdokuments – Gesetzesänderungsvorschlag angenommen
Freitag, 07.11.2025.
09:19
Während der Laufzeit des Factoringvertrags ist eine Aufrechnung zwischen Zedenten und Schuldner ausgeschlossen. Der Vertrag kann jedoch eine abweichende Regelung enthalten. Zudem wird die Pflicht eingeführt, im Factoringgeschäft ausgestellte elektronische Rechnungen in einem zentralen Factoringregister zu erfassen, das vom Finanzministerium innerhalb von 18 Monaten eingerichtet wird.
Die Aufsicht über Factoring-Unternehmen wird der Wertpapierkommission übertragen, was laut Begründung einen effizienteren und technologisch fortschrittlicheren Kontrollmechanismus gewährleisten soll.
Die Änderungen führen eine präzisere Definition verschiedener Factoring-Arten ein, darunter Vorab- und Rückfaktoring, sowie einen klareren Rahmen für die Fälligkeitstermine von Forderungen. Notariell beglaubigte Factoring-Verträge erhalten Rechtskraft, was den Forderungseinzug beschleunigt und Gerichtsverfahren reduziert.Die Begründung betont zudem die Bedeutung der Digitalisierung, da die Dokumentation einschließlich der Verträge elektronisch gespeichert werden kann, was Kosten und Verwaltungsaufwand senkt. Darüber hinaus werden die Bedingungen für die Erteilung und den Entzug von Lizenzen für Factoring-Unternehmen sowie die Pflichten im Insolvenzfall festgelegt.
Vlada Republike Srbije

Izdanje Srbija
Serbia Edition
Izdanje BiH
Izdanje Crna Gora