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Factoringverträge erhalten die Rechtskraft eines Regierungsdokuments – Gesetzesänderungsvorschlag angenommen

Quelle: eKapija Freitag, 07.11.2025. 09:19
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Abbildung (FotoPexels/RDNE Stock project)Abbildung
Die serbische Regierung hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Factoringgesetzes verabschiedet. Dieser regelt detailliert den Umgang mit Sicherheiten im Factoringgeschäft und sieht vor, dass ein schriftlich abgeschlossener und notariell beglaubigter Factoringvertrag Rechtskraft besitzt. Dies trägt zur Verbesserung der Einbringlichkeit von Forderungen im Factoringgeschäft bei.

Während der Laufzeit des Factoringvertrags ist eine Aufrechnung zwischen Zedenten und Schuldner ausgeschlossen. Der Vertrag kann jedoch eine abweichende Regelung enthalten. Zudem wird die Pflicht eingeführt, im Factoringgeschäft ausgestellte elektronische Rechnungen in einem zentralen Factoringregister zu erfassen, das vom Finanzministerium innerhalb von 18 Monaten eingerichtet wird.

Wie eKapija bereits berichtete, ist die Einrichtung des Zentralen Factoringregisters (ZF) eine der wichtigsten Neuerungen. Dieses Register soll ein zuverlässiges System zur Erfassung abgetretener Rechnungen gewährleisten, Doppelabtretungen verhindern und das Vertrauen der Investoren stärken.

Die Aufsicht über Factoring-Unternehmen wird der Wertpapierkommission übertragen, was laut Begründung einen effizienteren und technologisch fortschrittlicheren Kontrollmechanismus gewährleisten soll.

Die Änderungen führen eine präzisere Definition verschiedener Factoring-Arten ein, darunter Vorab- und Rückfaktoring, sowie einen klareren Rahmen für die Fälligkeitstermine von Forderungen. Notariell beglaubigte Factoring-Verträge erhalten Rechtskraft, was den Forderungseinzug beschleunigt und Gerichtsverfahren reduziert.

Die Begründung betont zudem die Bedeutung der Digitalisierung, da die Dokumentation einschließlich der Verträge elektronisch gespeichert werden kann, was Kosten und Verwaltungsaufwand senkt. Darüber hinaus werden die Bedingungen für die Erteilung und den Entzug von Lizenzen für Factoring-Unternehmen sowie die Pflichten im Insolvenzfall festgelegt.

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