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Staat verschuldet sich mit 27,25 Mio. Euro zur zusätzlichen Finanzierung der Modernisierung der Steuerverwaltun

Quelle: eKapija Sonntag, 07.09.2025. 14:13
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Abbildung (FotoPexels/Nataliya Vaitkevich)Abbildung
Der serbische Staat wird 27,25 Millionen Euro für die Modernisierung der Steuerverwaltung aufnehmen. In diesem Zusammenhang verabschiedete die Regierung ein Gesetz zur Bestätigung des Darlehensvertrags (Zusätzliche Finanzierung des Projekts zur Modernisierung der Steuerverwaltung) zwischen Serbien und der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, der am 6. und 7. August dieses Jahres unterzeichnet wurde.

Das vorgeschlagene Entwicklungsziel des Projekts besteht darin, die Effizienz der Steuererhebung zu verbessern und den Aufwand für die Steuerzahler zu verringern.

Gemäß dem Gesetzentwurf erfolgt die halbjährliche Rückzahlung des Darlehens jeweils zum 15. April und 15. Oktober. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre, einschließlich einer tilgungsfreien Zeit von drei Jahren. Die Rückzahlung erfolgt in gleichen Raten, wobei die erste Rate am 15. Oktober 2028 und die letzte am 15. April 2035 fällig ist.

Es ist eine Zugangsgebühr in Höhe von 0,25 % des Gesamtkapitalbetrags sowie eine Gebühr für nicht abgerufene Mittel in Höhe von ebenfalls 0,25 % vorgesehen.

Die Darlehensmittel können vier Monate nach dem Projektende, dem 30. April 2028, abgerufen werden.

Es ist vorgesehen, dass der Kreditnehmer das Projekt über die Steuerverwaltung umsetzt.

– Die Reform der Steuerverwaltung ist eine der vorrangigen Maßnahmen im Rahmen der Reform des öffentlichen Sektors, was auch in den wichtigsten strategischen Dokumenten der serbischen Regierung bestätigt wird. Das Wirtschaftsreformprogramm für den Zeitraum 2024–2026, das Teil der Bedingungen für die Beitrittskandidaten zur Europäischen Union ist, sieht dieses Vorhaben als eine zentrale Strukturreform vor, die für die erfolgreiche Umsetzung des EU-Beitrittsprozesses erforderlich ist. Das Reformprogramm für das öffentliche Finanzmanagement für den Zeitraum 2021–2025 enthält ein besonderes Ziel im Zusammenhang mit der effizienten Erhebung und Verwaltung von Haushaltsmitteln, das hauptsächlich auf die Reform der Steuerverwaltung abzielt, einschließlich der Implementierung einer fertigen kommerziellen Lösung für ein integriertes Steuermanagementsystem. Darüber hinaus wird die Verbesserung der Steuerverwaltung im Rahmen von Kapitel 16, das sich auf Steuern bezieht, mit dem rechtlichen Besitzstand der EU harmonisiert – so die Erläuterung des Gesetzesentwurfs.
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