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Abfallwirtschaftsgesetz wird novelliert – Unternehmen tragen stärker Verantwortung für Abfälle ihrer Produkte

Quelle: Biznis.rs Sonntag, 07.09.2025. 13:54
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Abbildung (Fotokanvag/shutterstock.com)Abbildung
Das Umweltschutzministerium hat die Vorbereitung von Änderungen des Abfallwirtschaftsgesetzes eingeleitet. Die Entscheidung zur Bildung einer Arbeitsgruppe fiel am 29. August dieses Jahres. Ziel ist es, den bestehenden Rechtsrahmen zu verbessern und an die höchsten europäischen und internationalen Standards anzupassen.

Das Abfallwirtschaftsgesetz wurde 2009 verabschiedet, in den letzten 15 Jahren – 2010, 2016, 2018 und 2023 - jedoch mehrfach geändert. Jede dieser Änderungen war eine Reaktion auf die jeweils aktuellen Herausforderungen: von der Regulierung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Abfällen und medizinischen Abfällen über die Frage der Nebenprodukte und der Beendigung des Abfallstatus bis hin zu einem präziseren Management von Bau- und Sonderabfällen. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass es Rechtslücken, Unstimmigkeiten und Verstöße gegen EU-Vorschriften gibt, die nun behoben werden müssen.

Das Nationale Programm zur Übernahme des EU-Besitzstands für den Zeitraum 2022–2025 sieht die Verabschiedung von Änderungen im letzten Quartal 2025 vor. Dies verpflichtet Serbien, sein System an die Anforderungen der EU-Mitgliedstaaten anzupassen.

Experten erklären, dass das neue Gesetz mehrere wichtige Neuerungen mit sich bringen wird. Zunächst werden präzisere Definitionen eingeführt – darunter Begriffe wie „Lebensmittelabfälle“ oder „Altölaufbereitung“. Vorgesehen ist außerdem eine klare gesetzliche Regelung zur erweiterten Herstellerverantwortung, die Unternehmen eine größere Verantwortung für die durch ihre Produkte entstehenden Abfälle zuweist.

Das neue Gesetz wird außerdem die Pflichten der Abfallsammler definieren, bestimmte Abfallströme detaillierter regeln und die Befugnisse der Inspektoren erweitern, um die Kontrolle effizienter zu gestalten. Besonderes Augenmerk wird auf den Betrieb von Deponien gelegt. Die Betreiber müssen eine kontinuierliche Überwachung des Betriebs sicherstellen, die Umweltauswirkungen überwachen und die zuständigen Behörden regelmäßig über Unregelmäßigkeiten informieren.

- Es ist wichtig zu betonen, dass die Initiative für die Änderungen nicht nur vom Ministerium, sondern auch von anderen staatlichen Stellen, der Zivilgesellschaft und Berufsverbänden ausging. Das Abfallwirtschaftsprogramm für den Zeitraum 2022–2031 sah bereits eine Verbesserung des Rechtsrahmens vor, sodass dieser Prozess als natürliche Fortsetzung der eingeleiteten Reformen angesehen wird – heißt es in dem Dokument, das die Gesetzesänderungen erläutert.

Die Verordnung wird speziell mit der EU-Richtlinie 2018/851 harmonisiert und konzentriert sich auf fünf Schlüsselprinzipien. Das erste ist das Prinzip der Wahl der für die Umwelt optimalen Option. Dieses erfordert, für jede Abfallart eine Lösung zu finden, die die Natur zu akzeptablen Kosten am wenigsten schädigt. Darauf folgen das Prinzip der Autarkie und das Prinzip der Nähe, die den Aufbau eines Netzwerks regionaler Anlagen vorsehen, um Abfälle so nah wie möglich an ihrer Quelle zu behandeln.

Eines der wichtigsten Prinzipien ist das Prinzip der Abfallhierarchie – von der Vermeidung über Recycling und Wiederverwendung bis hin zur endgültigen Entsorgung. Hinzu kommen das Verantwortungsprinzip, das Hersteller in erster Linie zur Entsorgung der durch ihre Produkte entstehenden Abfälle verpflichtet, sowie das bekannte Verursacherprinzip, wonach alle Kosten der Abfallbehandlung im Produktpreis enthalten sein müssen.

Das Ministerium lädt Bürger, Experten und Organisationen ein, bis zum 2. Oktober Kommentare und Vorschläge einzureichen.
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