Notardienstleistungen werden teurer – Erhöhung der Notargebühren
Das neue Tarifbuch sieht vor, dass die Partei für Urkunden über Hypotheken und Rechtsgeschäfte dem Notar Kosten in Höhe von insgesamt acht Punkten (bisher vier Punkte) erstatten muss. Für Anlagen zu Urkunden über Rechtsgeschäfte und Hypotheken, Erbschaftserklärungen, Vollmachten, Ehegatteneinwilligungen und andere Erklärungen beträgt der Betrag vier Punkte (bisher zwei Punkte).
Auch die Entschädigung für die Sachkosten des Notars für die Ausstellung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster und dem Wasserkataster aus der Datenbank des Geodätischen Katasterinformationssystems, die von der Republikanischen Geodätischen Behörde geführt wird, ist mit doppelt so vielen Punkten und doppelt so viel Geld „behaftet“.

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