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Regelwerk zur Erstellung von Raumordnungs- und Bebauungsplänen geändert – Elektronische öffentliche Sitzungen werden Teil der Planung

Quelle: eKapija Dienstag, 03.06.2025. 11:41
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Abbildung (FotoArchMan/shutterstock.com)Abbildung
Der Minister für Bau, Verkehr und Infrastruktur hat die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Inhalt, Art und Verfahren der Ausarbeitung von Raum- und Stadtplanungsdokumenten verabschiedet. Diese Verordnung enthält wichtige Neuerungen für die Organisation öffentlicher Kommissionssitzungen nach öffentlicher Einsichtnahme in die Planungsentwürfe.

Die wichtigste Änderung betrifft die Möglichkeit elektronischer öffentlicher Sitzungen bei großem öffentlichen Interesse. Die Entscheidung darüber trifft die von der zuständigen Behörde oder der Planungskommission der lokalen Selbstverwaltungseinheit eingesetzte Kommission gemäß ihrer Geschäftsordnung.

Ändert sich nach Bekanntgabe des Termins der öffentlichen Sitzung der Termin oder Ort – auch das elektronische Format –, müssen die neuen Daten mindestens fünf Tage vor der geplanten Sitzung bekannt gegeben werden. Je nach Anzahl und Umfang der Einwände können die Kommissionen auch mehrere Sitzungen abhalten. Der Teilnehmerplan und die Berücksichtigung der Kommentare werden auf der Website der zuständigen Behörde öffentlich zugänglich sein.
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