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Neue Entscheidung der Rechtsanwaltskammer Serbiens - Dreitägige Einstellung der Tätigkeit

Quelle: eKapija Dienstag, 21.01.2025. 12:57
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Podeli
Abbildung (FotoAfrica Studio/shutterstock.com)Abbildung
Nachdem das Obergericht in Belgrad die Entscheidung der Versammlung der Rechtsanwaltskammer Serbiens über eine siebentägige Einstellung der Tätigkeit aufgehoben hatte, fasste der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Serbiens eine neue Entscheidung über eine dreitägige Einstellung der Tätigkeit, die von heute bis Donnerstag, den 23. Januar dauert.

In der Erklärung heißt es, dass der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Serbiens diese Entscheidung als erzwungene Reaktion auf die Entscheidung des Obergerichts in Belgrad traf, mit der die vorherige Entscheidung über die Einstellung der Tätigkeit der Anwälte aufgehoben wurde, und dass die Formulierung dieser Entscheidung durch das Obergericht „unklar, widersprüchlich, nicht im Einklang mit der Erklärung und die Entscheidung selbst völlig rechtswidrig“ sei.

– Wir betonen insbesondere, dass der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Serbiens mit dieser Entscheidung die Entscheidung der Versammlung der Rechtsanwaltskammer Serbiens, die in der Sitzung am 18. Januar angenommen wurde, voll und bedingungslos unterstützt und dass mit dieser Entscheidung im Wesentlichen die Entscheidung der Versammlung der Rechtsanwaltskammer Serbiens als höchstes Organ der serbischen Rechtsberufe konsequent umgesetzt wird – heißt es in der Mitteilung.

Wie in der Entscheidung dargelegt, dürfen Rechtsanwälte während der Einstellung ihrer Tätigkeit weder Gerichte, Staatsanwaltschaften, die Polizei, Regierungsstellen, Vollstreckungsbeamte und Notare betreten noch sich dort aufhalten, ohne dass dies auf beruflicher Basis erfolgte. Rechtsanwälte dürfen bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Stellen nur solche Anträge einreichen, die mit dem Auftreten von Ausschlussfristen zusammenhängen.

– Die Tätigkeit der Rechtsanwälte gemäß Absatz drei dieser Entscheidung ist die definierte Mindestarbeitspraxis, die zum Schutz der Grundrechte und Interessen der Mandanten erforderlich ist – heißt es in der Entscheidung weiter.

Die Rechtsanwaltskammer Serbiens fordert alle Behörden auf, das verfassungsmäßige Prinzip der Gewaltenteilung zu respektieren und im Rahmen ihrer Kompetenzen zu handeln, und betont, dass der Anwaltsberuf ein unabhängiger Dienst zur Bereitstellung von Rechtshilfe ist, wie es auch in der Verfassung Serbiens vorgeschrieben ist.

– Die Rechtsanwaltskammer Serbiens ruft dazu auf, die Verfassung und die Gesetze der Republik Serbien im Interesse aller Bürger zu respektieren – heißt es in der Entscheidung.
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