Regierung ändert Lex specialis für den Bau des EXPO-Komplexes - Anstelle einer Nutzungsgenehmigung werden die Anlagen für zwei Jahre „vorübergehend in Betrieb genommen“
Quelle: eKapija
Sonntag, 19.01.2025.
12:41
Sonntag, 19.01.2025.
12:41
(FotoUrbanistički zavod Beograda/PPPPN Nacionalnog fudbalskog stadiona - druga faza, screenshot)
Wie in der Folgenabschätzung angegeben, sind der Grund für die Änderungen der lex specialis die kurzen Fristen, die der Staat vor allem bei der Erteilung von Genehmigungen in Eile einzuhalten hat.
- In Anbetracht der Fristen, die gemäß den internationalen rechtlichen Verpflichtungen der Republik Serbien als Gastgeber der internationalen Fachausstellung EXPO BELGRADE 2027 festgelegt wurden, wurde festgestellt, dass die Lösungen des geltenden Gesetzes im Zusammenhang mit der rechtzeitigen Umsetzung dieser Verpflichtungen, insbesondere im Bereich des Baus von Anlagen und Infrastruktur, nicht die geeignetsten sind. Zur Klarstellung: Es muss ein effizienteres System für die Einholung der erforderlichen Genehmigungen und anderer erforderlicher Unterlagen eingeführt werden, damit alle Anlagen und Infrastruktur vor Beginn der internationalen Fachausstellung EXPO BELGRADE 2027 errichtet werden können, wobei zu berücksichtigen ist, dass dies eine spezielle Art des Baus von Anlagen ist, die sich in ihrer Funktion unterscheiden - heißt es in dem Dokument.
Vorübergehende Nutzung
Die Gesetzesänderungen sehen vor, dass Einrichtungen im Raumplan sowie Einrichtungen, die nicht im Raumplan enthalten sind und der Umsetzung des Projekts EXPO BELGRADE 2027 dienen, mit der Ausstellung eines positiven Berichts der Technischen Inspektionskommission „zur vorübergehenden Nutzung“ in Betrieb genommen werden können.
Diese Einrichtungen werden, wie angegeben, vorübergehend in Betrieb genommen und für einen Zeitraum von 24 Monaten genutzt, und der Investor ist verpflichtet, während dieses Zeitraums eine Nutzungsgenehmigung einzuholen.
– Die oben genannte Lösung unterscheidet sich von der Lösung im Planungs- und Baugesetz, da es sich bei diesen Einrichtungen um Pavillons für Teilnehmer einer internationalen Fachausstellung handelt, die vorübergehender Natur sind und nach dem Ende der Ausstellung entfernt werden, um an diesem Ort dauerhafte Einrichtungen zu errichten, für die eine Nutzungsgenehmigung gemäß dem Planungs- und Baugesetz erforderlich ist – heißt es.
Baugenehmigung ohne Zustimmung zur Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 8 des Gesetzes wurde ebenfalls geändert. Darin heißt es nun, dass für Anlagen, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, die für die Erteilung einer Baugenehmigung zuständige Behörde eine Baugenehmigung und einen Bauantrag ohne Zustimmung zur Umweltverträglichkeitsprüfung erteilen darf, mit einer Erklärung des verantwortlichen Planers, dass die beigefügte Dokumentation den Umweltschutzmaßnahmen und -bedingungen entspricht, wobei die Zustimmung der zuständigen Behörde zur Umweltverträglichkeitsprüfung mit dem Antrag auf Erteilung einer Nutzungsgenehmigung eingereicht wird.
Phasenbasierter Charakter der zweiten Phase
Nach dem bestehenden Gesetz können Investoren für komplexe Anlagen und Arbeiten, die bestimmte Bautechnologien erfordern, eine phasenweise Erteilung von Baugenehmigungen beantragen. Die erste Phase umfasst Arbeiten am Fundament der Anlage, einschließlich der Aushebung der Fundamentgrube und der Installation von Pfählen, während die zweite Phase die Fertigstellung der restlichen Bauarbeiten umfasst.
Die Gesetzesänderungen haben es möglich gemacht, Baugenehmigungen für einzelne Teile der Anlage während der zweiten Bauphase zu erteilen, die die Abschlussarbeiten an der Anlage umfasst, sofern diese Arbeiten unabhängig vom Rest des Baus durchgeführt werden können. Für jede dieser Phasen muss dem Genehmigungsantrag die entsprechende Dokumentation beigefügt werden.
– Für die Anlage als Ganzes wird eine Baugenehmigung gemäß dem Gesetz über die Planung und den Bau von Anlagen erteilt – heißt es in dem Dokument.
Fassaden in Städten und Zweckgesellschaften
Da die mit der Ausstellung verbundenen Aktivitäten an mehreren Orten stattfinden, müssen die lokalen Regierungen die Räumlichkeiten für diese Aktivitäten organisieren. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Renovierung von Gebäudefassaden in bestimmten städtischen Gebieten gemäß diesem Gesetz und den Vorschriften für den Bau, die Unterbringung und die Instandhaltung von Einrichtungen durchgeführt wird.
Die lokalen Regierungen werden entscheiden, welche Gebäude in diese Renovierung einbezogen werden.
Die Gesetzesänderungen sehen außerdem vor, dass der Investor die Verwaltung von Teilen des EXPO-Komplexes einer Zweckgesellschaft anvertrauen kann.
I. Ž.
Lokacija:
Google Maps
Unternehmen
Vlada Republike Srbije
Tags
Regierung Serbiens
EXPO 2027
Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über besondere Verfahren für die Durchführung der Internationalen Fachausstellung EXPO BELGRAD 2027
lex specialis für den Bau des EXPO-Komplexes
Kommentare
Ihr Kommentar
Naš izbor
Die wichtigsten Nachrichten
Vollständige Informationen sind nur für gewerbliche Nutzer/Abonnenten verfügbar und es ist notwendig, sich einzuloggen.
Pratite na našem portalu vesti, tendere, investicione projekte, grantove i pravnu regulativu.
Registracija na eKapiji vam omogućava pristup potpunim informacijama i dnevnom biltenu
Naš dnevni ekonomski bilten će stizati na vašu mejl adresu krajem svakog radnog dana. Bilteni su personalizovani prema interesovanjima svakog korisnika zasebno,
uz konsultacije sa našim ekspertima.

Izdanje Srbija
Serbia Edition
Izdanje BiH
Izdanje Crna Gora