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Programm zur Entwicklung öffentlicher Beschaffungsverfahren für 2024-2028 verabschiedet

Quelle: eKapija Dienstag, 27.08.2024. 11:24
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Podeli
(FotoMaxxiGo/shutterstock.com)
Die serbische Regierung hat das Programm zur Entwicklung der öffentlichen Beschaffungsverfahren in der Republik Serbien für 2024-2028 verabschiedet, dessen Vision ein transparentes und effizientes System des öffentlichen Beschaffungswesens ist, das ein hohes Maß an Wettbewerb ermöglicht. Das Programm baut auf den in den Jahren 2019-2023 erzielten Ergebnissen auf.

Die gewünschte Änderung, die von 2024-2028 erreicht werden soll, ist eine weitere Aufwertung der miteinander verbundenen Sonderziele des Programms, die folglich zum allgemeinen Fortschritt in diesem Bereich beitragen wird, heißt es im Programm.

Das allgemeine Ziel ist eine Weiterentwicklung und Stärkung eines nachhaltigen und gerechten Systems für öffentliche Beschaffungsverfahren, das als allgemeines Ziel der Politik für öffentliche Beschaffungsverfahren festgelegt wurde. Spezielle Ziele führen zur Verwirklichung dieses Ziels:

– die Verfahren für öffentliche Beschaffungen wirtschaftlicher und wettbewerbsfähiger zu gestalten;
– die ökologischen und sozialen Aspekte sowie Techniken und Instrumente in den Verfahren für öffentliche Beschaffungen breiter zu implementieren;
– das Risiko von Unregelmäßigkeiten in den Verfahren für öffentliche Beschaffungen zu verringern.

Um die Ziele zu erreichen, wurden auch bestimmte Maßnahmen definiert. Diese sind:

– Verbesserung des regulatorischen Rahmens und Stärkung der Praxis im Bereich der öffentlich-privaten Partnerschaften;
– Stärkung der institutionellen Kapazitäten;
– Stärkung der Verwaltungskapazitäten der Beschaffungsstellen und Unternehmen;
– Verbesserung des elektronischen Systems für öffentliche Beschaffungsverfahren;
– Stärkung des regulatorischen und institutionellen Rahmens in Bezug auf umweltfreundliche öffentliche Beschaffungsverfahren;
– Förderung der Umsetzung des sozialen Aspekts in öffentlichen Beschaffungsverfahren;
– Förderung der Umsetzung von Techniken und Instrumenten in öffentlichen Beschaffungsverfahren;
– Stärkung der Überwachung und Kontrolle der Beschaffungsverfahren unterhalb der Schwellenwerte, auf die das Gesetz über öffentliche Beschaffungsverfahren nicht anwendbar ist;
– Stärkung der Zusammenarbeit der Institutionen im System der öffentlichen Beschaffungsverfahren;
– Verbesserung der Qualität des Vertragsmanagements;
– Stärkung der institutionellen Kapazitäten der Haushaltsinspektion des Finanzministeriums.

Die Einzelheiten (auf Serbisch) können unter dem Artikel eingesehen werden.

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