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Neue Art der Unternehmensregistrierung im öffentlichen Beschaffungsportal

Quelle: porezi.rs Montag, 06.11.2023. 00:25
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Abbildung (FotoUnsplash/Marek Levak)Abbildung
Die Bestimmungen des Artikels 183 Abschnitt 3 und 4 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen, das am 4. November in Kraft tritt, schreiben eine neue Art der Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten im Portal für öffentliche Beschaffungen vor.

Das Amt für öffentliches Beschaffungswesen hat eine Anleitung zur Änderung der Hinweise zur Nutzung des öffentlichen Beschaffungsportals herausgegeben, die am 4. November 2023 in Kraft treten wird.

Alle Wirtschaftsbeteiligten, die sich ab dem 4. November 2023 zum ersten Mal auf dem Portal für öffentliche Aufträge registrieren, sind verpflichtet, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes und der Satzung bezüglich der Registrierung auf dem Portal zu handeln.

Unternehmen, die bereits im Portal registriert sind, sind verpflichtet, ihre Anträge im Zeitraum vom 4. November 2023 bis 31. Januar 2024 durch Eingabe der Daten und Hochladen der im Gesetz und in der Anleitung vorgesehenen Nachweise zu erneuern.

Auf der Grundlage von Artikel 183 Abs. 3 und 4 des Gesetzes werden bei der Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten im Portal für öffentliche Beschaffungen grundlegende Daten eingegeben, darunter Daten über Benutzer des Portals für öffentliche Beschaffungen, nämlich: Name, Nachname, eindeutige Bürgeridentifikationsnummer oder persönliche Identifikationsnummer (für ausländische Wirtschaftsbeteiligte) und lädt ein gescanntes, gelesenes oder fotografiertes Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) hoch, das zur Überprüfung des Benutzerkontos und gegebenenfalls zur Bestätigung oder Berechtigung des Benutzers zur Arbeit im öffentlichen Beschaffungsportal im Namen des zu registrierenden Unternehmens erforderlich ist.
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