Verfahren gegen Serbien wegen Kohlekraftwerk Morava eingeleitet
Abbildung (FotoUnsplash/veeterzy)

Nach dem Plan, zu dem sich Serbien verpflichtet hat, sollte das Kohlekraftwerk Morava ab dem 1. Januar 2018 höchstens 20.000 Stunden in Betrieb sein. Danach sollte das Kraftwerk entweder geschlossen oder auf andere Energiequellen umgestellt werden.
Laut Pressemitteilung der Energiegemeinschaft können die betroffenen Anlagen nur dann in Betrieb bleiben, wenn sie die strengeren Standards der Industrieemissionsrichtlinie erfüllen, was beim Kohlekraftwerk Morava nicht der Fall ist, das „2022 das Ende seiner begrenzten Lebensdauer erreicht hat“.
Bei dieser Gelegenheit sandte das Sekretariat der Energiegemeinschaft einen Eröffnungsbrief an Serbien, um den Verstoß des Landes gegen die Richtlinie über Großfeuerungsanlagen anzusprechen.
Die besagte EU-Richtlinie betrifft die Begrenzung der Emission von Schwefeldioxid (SO2), Stickoxiden (NOx) und Staub aus Großfeuerungsanlagen. Laut Richtlinie dürfen bestimmte Kraftwerke, die fossile Brennstoffe nutzen, spätestens bis Ende 2023 die Grenze von 20.000 Arbeitsstunden nutzen. Danach können sie ihre Arbeit nur dann fortsetzen, wenn sie die EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IED) erfüllen.
Das 1969 auf der Basis von Abfallkohle aus Untertagebergwerken errichtete Kohlekraftwerk Morava in Svilajnac verfügt über einen Block mit einer installierten Leistung von 125 MW, der im vergangenen Jahr 560 GWh produzierte, also 1,8 % der Gesamtproduktion von Elektroprivreda Srbije (EPS).
Laut dem „Go Green Road“-Plan des Unternehmens beabsichtigt EPS, von 2025 bis 2035 zehn Blöcke mit einer Gesamtleistung von 1.094 MW in seinen Kohlekraftwerken abzuschalten.
Das dürfte bedeuten, dass die Kohlekraftwerke Morava, Kolubara A und Kostolac A ihre Arbeit einstellen und das Kohlekraftwerk Nikola Tesla A (TENT A) mit reduzierter Kapazität weiterarbeiten wird.
Die Schließung der Blöcke führt zu einer Reduzierung des Emissionsfaktors von 0,86 Tonnen CO2 pro MWh im Basisjahr 2019 auf 0,51 Tonnen im Jahr 2035.
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