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Obligatorische Anwendung der E-Rechnung für die öffentliche Hand ab 1. Mai 2022

Quelle: porezi.rs Freitag, 31.12.2021. 11:52
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Podeli
Illustration (FotoHeadway/Unsplash)Illustration
Mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die elektronische Rechnungsstellung wird die Verpflichtung zur Einführung der elektronischen Rechnungsstellung für öffentliche Stellen, die ursprünglich am 01.01.2022 in Kraft treten sollte, auf den 01.05.2022 verschoben.


Dies bedeutet, dass Unternehmen des öffentlichen Sektors ab dem 1. Mai 2022 verpflichtet sind, E-Rechnungen zu empfangen und auszustellen, und dass Unternehmen des privaten Sektors, die dem Mehrwertsteuersystem angehören, ebenfalls ab dem 1. Mai E-Rechnungen an öffentliche Unternehmen ausstellen müssen 2022.
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