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Ihre Waren warten nicht an der Grenze – Wer sind begünstigte Exporteure/Importeure in Serbien?

Quelle: eKapija Sonntag, 11.04.2010. 20:38
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Podeli

Das eben verabschiedete Zollgesetz gehört zu 38 Punkten der Regierung Serbiens, die zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit serbischer Erzeugnisse und Dienstlesitungen am internationalen Markt beitragen sollen.

Das Gesetz schreibt, unter anderem, Prozeduren und Voraussetzungen für den Status des „begünstigten wirtschaftlichen Operators" vor.

- Das Gesetz sieht die Vereinfachung aller Prozeduren beim Import bzw. Export von Waren sowie die Voraussetzungen für den Status des begünstigten Exporteurs - erklärt Borislav Injac, Assistent des Leiters des serbischen Zolls in einem Interview für das Wirtschaftsportal "eKapija".

Man wollte auf diese Weise die zollrechtliche Behandlung von Waren beschleunigen. Unternehmen mit diesem Status sind nicht verpflichtet, die importierte oder zu exportierende Waren in die zuständige Zollstation zu liefern. Die Zollkontrolle kann auf dem Fabrikgelände des Importeurs/Exporteurs durchgeführt werden.

Die einzige Voraussetzung ist "absolute Makellosigkeit in der bisherigen Ausübung der geschäftlichen Tätigkeit", erklärt Injac.

- Interessierte Unternehmen können eine der erwähnten Lizenzen von der Zollverwaltung beantragen. Ihre Dokumentation muss vollständig sein. Die Zollverwaltung muss diesen Antrag innerhalb von 60 Tagen bearbeiten und die Entscheidung über den Status des Unternehmens treffen.

Es gibt nur fünf Unternehmen in Serbien, die bisher diesen Status und das Recht auf eine vereinfachte Zollabfertigung beim Import errungen haben. Die meisten haben sich um denselben Status beim Export beworben.

"Hemofarm", "Ball packaging", "Toza Marković" Kikinda, "Mlekara Šabac" und "U.S. Steel" sind Unternehmen, die Voraussetzungen für die vereinfachte Zollprozedur beim Import erfüllt haben.

Der Zoll erörtert momenten noch einige Anträge, erklärte Injac und fügte hinzu, dass Unternehmen großes Interesse für diese Möglichkeit zeigen.

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