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Grüne Karte für Kfz-Besitzer aus Bosnien-Herzegowina abgeschafft ab 19. Oktober

Quelle: Nezavisne novine Dienstag, 06.10.2020. 12:35
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(FotoGoran Jakus/shutterstock.com)
Kfz-Besitzer aus Bosnien und Herzegowina können ab dem 19. Oktober ohne Grüne/Weiße Karte in die EU-Staaten, die Schweiz, nach Andorra, Island, Norwegen und Serbien reisen, teilte das Bosnisch-herzegowinische Grüne-Karte-Büro am 5. Oktober mit. Dies bedeutet auch, dass die Eigentümer von in Serbien zugelassenen Kraftfahrzeugen unter den gleichen Bedingungen nach Bosnien und Herzegowina reisen können.


- Nach jahrelangen Vorbereitungen und Arbeiten zur Festlegung und Erfüllung der Kriterien und bestimmter Standards für die Europäische Gemeinschaft der Versicherer in Brüssel hat das Bosnisch-herzegowinische Grüne-Karte-Büro ein multilaterales Garantieabkommen unterzeichnet, wonach Bosnien und Herzegowina Mitglied des sogenannten Registrierungssubsystems geworden ist - heißt es in der Pressemitteilung.

Mit der Unterzeichnung dieses Abkommens mit 33 Büros in der EU, der Schweiz und Liechtenstein, Andorra, Island, Norwegen und Serbien sowie dem Beschluss der Europäischen Kommission vom 28. September über die Umsetzung einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates Die Besitzer von Kraftfahrzeugen aus Bosnien und Herzegowina können ab dem 19. Oktober ohne grün-weiße Karte in diese Länder reisen.

Auf diese Weise werden Fahrzeuge aus Bosnien und Herzegowina in jeder Hinsicht mit Fahrzeugen aus der EU, der Schweiz, Andorra, Island, Norwegen und Serbien gleichgestellt, was als Erreichen der höchsten Standards beim Einsatz von Kraftfahrzeugen in Europa angesehen werden kann, weist das Bosnisch-herzegowinische Grüne-Karte-Büro hin.
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