Umregistrierung von Kraftfahrzeugen mit E-Kennzeichen bis 21. Juli
Montag, 22.06.2009.
13:27
Niederlassungen und Filialen ausländischer Unternehmen in Serbien können spätestens bis 21. Juli den Status ihrer Kraftfahrzeugen mit E-Kennzeichen und der eingeführten Ausstattung regeln, gab die Zollverwaltung heute bekannt.
Durch eine Verordnung, die am 22. April in Kraft getreten ist, schaffte die Regierung Serbiens die Zollerleichterungen für die vorläufig eingeführte Ausstattung für ausländische Niederlassungen ab.
Die vorläufig eingeführte Ausstattung kann ins Ausland zurückgschickt, verzollt oder im Regime des vorläufigen Imprts bleiben. Man muss aber im dritten Fall einen Teil der Zollgebühren entrichten.

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