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"Hemofarm" unterzeichnet erstes Abkommen über die Anwendung des vereinfachten Zollverfahren

Quelle: Beta Donnerstag, 04.06.2009. 11:57
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Der serbische Zoll gab heute (2. Juni 2009) bekannt, das erste Abkommen über die Anwendung eines vereinfachten Zollverfahrens mit dem Pharmakonzern "Hemofarm" aus Vršac unterzeichnet zu haben.

Die Republik Serbien will mit diesem Abkommen, auf Wünschen und Forderungen der Unternehmen und Investoren eingehen und eine effizientere und rationelle Ausübung der geschäftlichen Tätigkeit ermöglichen.

- Es gibt noch viele andere Interessente, die am Programm des vereinfachten Zollverfahrens, teilnehmen wollen. Ausgewählt können nur jene, die sich anmelden und eine gründliche Kontrolle ihrer geschäftlichen Tätigkeit erlauben - erklärte der Zoll.

Durch Vereinfachung des Zollverfahrens will der Zoll die Produktionsunternehmen unterstützen, die Rohstoffe im Ausland kaufen müssen, sowie Exportunternehmen, besonders in Hinsicht auf ihre Bedeutung für die ganze Wirtschaft.

Das Abkommen mit "Hemofarm" sei, laut dem Zolldirektor, Predrag Petronijević, ein gutes Beispiel für die erfolgreiche Zusammenarbeit und Verbesserung der partnerschaftlichen Beziehungen zwischen dem Staat und der Wirtschaft.

Auf diese Weise kann man zur Erhöhung von Haushaltseinnahmen beitragen und die einheimische Wirtschaft durch Stärkung ihrer Konkurrenzfähigkeit für den Auftritt an anderen Märkten vorbereiten.

Der Vorsitzende von "Hemofarm" Miodrag Babić weist auf Vorteile des unterzeichneten Abkommens hin: durch Vereinfachung der Prozeduren zur Erteilung von Deklarationen und zur Behandlung von Warensendungen wird der ganze Export beschleunigt.

"Hemofarm" führt Rohstoffe für Arzneimittel, Produktionsmittel und Ausstattung ein, verkauft seine Erzeugnisse aber auf vier Kontinenten. Der Pharmakonzern aus Vršac ist der größte Exporteur von Arzeneimitteln aus Serbien. In den ersten vier Monaten dieses Jahres wurden bereits 779 Export-Lieferungen verzollt.

Die Vereinfachung des Zollverfahrens schließt die Behandlung von Warensendungen außerhalb der Arbeitszeit, über das Wochenende und an Feiertagen, außerhalb der Zollstationen, auf Standorten gewählt vom Unternehmen, natürlich mit der Zustimmung der Zollbehörde ein.

Alle Waren, die innerhalb einer Woche ein- oder ausgeführt werden, dürfen künftig per eine Deklaration am ersten Arbeitstag in der nächsten Woche angemeldet werden, abgesehen von der Anzahl der Warensendungen.

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