NavMenu

E-Mail-Adresse erforderlich ab 8. Oktober 2018 für die Eintragung ins Handelsregister

Quelle: Tanjug Mittwoch, 03.10.2018. 13:00
Kommentare
Podeli
Illustration (FotoIvana Vuksa)Illustration


Beginnend mit Montag, 8. Oktober, sind alle Bürger, welche die Gründung eines Unternehmens oder sich als Gewerbetreibende in das Handelsregister eintragen wollen, verpflichtet, dabei eine E-Mail-Adresse anzugeben.


- Alle Anträge auf Gründung von Unternehmen, die keine E-Mail-Adresse enthalten, werden durch eine Entscheidung des Registerführers zurückgewiesen - teilte die Agentur für Handelsregister mit.

Nach Angaben der Agentur sind derzeit 254 107 Unternehmen und 147 853 Unternehmen in Serbien registriert.

Die Daten für die ersten sechs Monate des laufenden Jahres zeigen, dass 18.733 Unternehmen gegründet wurden, während im gleichen Zeitraum im Jahr 2017 die Gründung von 17.619 Unternehmen registriert wurde. Dies entspricht einem Anstieg von 6,32%.


Von Januar bis Juni 2018 wurden 11.259 Unternehmen, und im gleichen Zeitraum des Vorjahres 10.436 aus dem Register gelöscht.

Die Daten zeigen, dass rund 78% der Unternehmer ihre Registrierungsanträge persönlich eingereicht haben.

Kommentare
Ihr Kommentar
Vollständige Informationen sind nur für gewerbliche Nutzer/Abonnenten verfügbar und es ist notwendig, sich einzuloggen.

Sie haben Ihr Passwort vergessen? Klicken Sie HIER

Für kostenfrei Probenutzung, klicken Sie HIER

Pratite na našem portalu vesti, tendere, investicione projekte, grantove i pravnu regulativu.
Registracija na eKapiji vam omogućava pristup potpunim informacijama i dnevnom biltenu
Naš dnevni ekonomski bilten će stizati na vašu mejl adresu krajem svakog radnog dana. Bilteni su personalizovani prema interesovanjima svakog korisnika zasebno, uz konsultacije sa našim ekspertima.