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Banca Intesa: Kauf des Gebäudes von Delta Holding umstritten?

Quelle: eKapija/Beta Donnerstag, 25.02.2016. 22:57
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Das Kartellamt der Republik Serbien gab am Samstag, 20. Februar 2016 erkannt, ein Ermittlungsverfahren gegen die Banca Intesa wegen des Verdachts einer Unternehmenskonzentration bei der Übernahme des Geschäftsgebäudes der Belgrader Delta Holding zu eröffnen.

Die Unternehmenskonzentration sei durchgeführt worden, obwohl sie weder angemeldet, noch im Einklang mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen bewilligt wurde.

- Das Kartellamt hat von Amts wegen mit der Prüfung der erwähnten Unternehmenskonzentration begonnen, die durch Übernahme der direkten Kontrolle über einen Vermögensteil - Immobilie bzw. über das Geschäftsgebäude der Delta Holding GmbH seitens der Banca Intesa entstanden ist - heißt es in der Mitteilung.


Das Kartellamt wird die Unternehmenskonzentration nach den Kriterien des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen prüfen und bewerten, insbesondere, weil sie nicht angemeldet wurde, obwohl alle Marktteilnehmer dazu verpflichtet sind.

Das Gesetz erlaubt Unternehmenskonzentrationen am Markt, wenn sie die Erhaltung eines funktionierenden, ungehinderten und möglichst vielgestaltigen Wettbewerbs am Markt nicht stören oder verhindern, und insbesondere wenn sie nicht zum Missbrauch marktbeherrschender Stellungen führen, erinnert das Kartellamt in der Mitteilung.

Die Banca Intesa hat darauf mit einer Mitteilung reagiert. Darin wird behauptet, dass die Bank bei dieser Übernahme im Einklang mit den Gesetzen der Republik Serbien einschließlich des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkungen gehandelt habe.

- Die Bank hat anlässlich des eröffneten Ermittlungsverfahrens das Expertenteam der Rechtsanwaltskanzlei Karanović & Nikolić engagiert. Es wird im Verfahren vor dem Kartellamt beweisen, dass es sich um keine unangemeldete Unternehmenskonzentration handelt, weil das Geschäftsgebäude nicht als Markteilnehmer zu betrachten ist. Der Erwerb von Gebäuden ist weder in unserer, noch in der europäischen Gesetzgebung die Frage des Wettbewerbsschutzes. Frühere Übernahmen von Gebäuden wurden nie als Unternehmenskonzentrationen behandelt, und sollten auch nicht in der Zukunft. Die Bank war einfach nicht verpflichtet, dem Kartellamt den Erwerb des Gebäudes anzumelden - heißt es in der Mitteilung.

Die Banca Intesa wird während des Ermittlungsverfahrens mit dem Kartellamt der Republik Serbien zusammenarbeiten.

- Die Banca hat sich in den vergangenen Jahren immer an das Kartellamt gewandt, wenn eine Unternehmenskonzentration anzumelden war, und wird das auch in der Zukunft tun.

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