Schneller zu Baugenehmigungen ab dem 15. Februar
Die Erteilung von Baugenehmigungen nach neuen Regeln - an nur einem Schalter und innerhalb von 28 Tagen - beginnt am 15. Februar 2015. Bürger können derzeit nur die Standortbedingungen erwerben - und das ist der erste Schritt für die Realisierung eines Projekts.
Für die vollständige Anwendung des im Dezember 2014 verabschiedeten Planungs- undBaugesetzes sind zwanzig Regelbücher notwendig. Und sie sind bereits geschrieben und sollten bis Ende Januar in Kraft treten, behauptet man im Ministerium für Bau- und Verkehrswesen und Infrastruktur.
Kommunen müssen auch ihren Teil dazu beitragen. Am 17. Januar lief die Frist ab, innerhal deren sie die Gebühren für die Vorbereitugn des Baugrunds festlegen sollten.
Alle Kommunen müssen einen Schalter bzw. eine Abteilung bilden, die Investoren zunächst informieren und später unterstützen sollen.
Die Tatsache, dass man nicht mehr dreißig verschiedene Unterlagen für die Erteilung der Baugenehmigung benötigt, wird das Verfahren beschleunigen.
Die Frist für die Einführung des einheitlichen Verfahrens ist der 1. März 2015.
Das Verfahren wird sicher nach der Einführung der elektronischen Genehmigungen zusätzlich beschleunigt werden. Das wird im zweiten Halbjahr 2015 oder Anfang 2016 erwartet.

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