Parlament beschließt Änderungen des Planungs- und Baugesetzes und Gesetz über besondere Bedingungen für Eintragung des Eigentumsrechts ins Grundbuch
Dienstag, 30.12.2014.
16:04
Das Parlament Serbiens beschloss heute Änderungen und Ergänzungen des Palnungs- und Baugesetzes sowie Änderungen des Gesetzes über besondere Bedingungen für die Eintragung des Eigentumsrechts ins Grundbuch für Objekte, die ohne Baugenehmigung errichtet worden sind,
Abgeordnete beschlossen zunächst , das Investitionen in die Energiewirtschaft erleichtern, die Rechte der Käufer effizienter schutzen und diesen Sektor an die Regeln der EU anpassen sollte.
Die beschlossenen Änderungen des Planungs- und Baugesetzes beheben Versäumnisse im Zusammenhang mit der Bestimmung in Bezug auf die Beträge für die Landentwicklung.
Durch Änderung des Gesetzes über besondere Bedingungen für die Eintragung des Eigentumsrechts ins Grundbuch für Objekte ohne Baugenehmigung verhindert der Gesetzgeber den Abriss von Objekten, wenn man das Verfahren für die Eintragung von Eigentumsrechten eröffnet hat.
Narodna skupština Republike Srbije

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