Als Familienunternehmen gelten laut Regierung Kleinst- und Kleinunternehmen, die sich vollständig im Besitz von Mitgliedern einer Familie befinden, sowie Unternehmer, und als Familienmitglieder gelten Vater, Mutter, Sohn, Tochter, Bruder, Schwester, Großmutter, Großvater, Enkel, Enkelin, Adoptiveltern, Adoptivkinder und Ehepartner.
Das Programm sieht günstige Kredite für Familienunternehmen und Unternehmer vor.
Die Mittel sind für den Kauf von Maschinen, Anlagen oder Maschinenteilen und Spezialwerkzeugen, neuer Computerausrüstung, Softwarelizenzen, Fahrzeugen sowie für den Kauf von Maschinen und Anlagen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Umweltaspekte der Produktion, den Kauf, die Anpassung, den Umbau und die laufende Instandhaltung von Geschäfts- oder Produktionslagerflächen bestimmt.