Quelle: Beta | Donnerstag, 31.03.2011.| 14:59
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Änderung des Gesetzes über Planung und Bau verabschiedet

Das serbische Parlament hat heute die Änderungen des Gesetzes über Planung und Bau verabschiedet, die, laut der Gesetzgeber, die Prozedur zur Legalisierung von illegal gebauten Objekten und Erteilung von Baugenehmigungen vereinfachen und beschleunigen sollten.

Die wichtigste Neuigkeit ist die befristete Gültigkeit der erteilten Baugenehmigung. Die Genehmigung muss innerhalb von fünf Jahren ausgenutzt werden bzw. die Bauaufsichtsbehörde muss die Nutzungsgenehmigung erteilen, da sonst ihre Gültigkeit erlischt.

Nach dem Ablauf der genannten Frist muss der Investor die Vermögenssteuer entrichten, als ob er das Objekt fertiggestellt hätte.

Die Baugenehmigung kann, auf Forderung des Investores, um zusätzliche zwei Jahre ergänzt werden, aber nur, wenn der Investor nachweisen kann, dass er 80% des Objekts fertig gestellt hat.

Der Gesetzgeber hat die Gebühren für die Legalisierung der illegal gebauten Objekte für bedürftige Bürger und die Anzahl der technischen Unterlagen, die man mit der Antrag für die Legalisierung des Objekts zustellen muss, gesenkt.

Für manche Kategorien der Bevölkerung wurden die Gebühren für die Sanierung des Baulandes um 99% bzw. um 60% (für Wohneinheiten bis 100 m2).

Bürger können mit der Gemeinde einen Vertrag abschließen und die Sammlung der notwendigen Unterlagen Beamten überlassen. Miteigentümer, die dem Bau nicht widersprochen haben, haben der Legalisierung, laut dem Gesetzgeber, zugestimmt.

Das Gesetz erlaubt die Nutzung des neu gebauten Objekts ohne Nutzungsgenehmigung, wenn 90 Tage nach der Bildung der Kommission für technische Überprüfung die Genehmigung von der zuständigen Gemeindebehörde nicht erteilt oder ihre Erteilung abgelehnt wurde.

Die Gemeinde kann die Dokumentation für die Legalisierung sammeln, die der Immobilienbesitzer in Raten, in den folgenden zwei bis vier Jahren entrichten kann.

Gemeindebehörden dürfen künftig nur einmal verlangen, dass die Unterlagen für die Erteilung der Baugenehmigung ergänzt werden. Öffentliche Unternehmen haben künftig nur ein Monat, über die Zustimmung zu entscheiden.

Der Gesetzgeber hat die Bestimmung über die Konversion des Nutzungs- in das Eigentumsrecht am Bauland behalten. Inhaber von Unternehmen, die durch Privatisierung oder Insolvenzverfahren gekauft worden sind, sollten eine Gebühr dafür entrichten.

Im Falle einer Konversion gegen Gebühr wird man den Wert des Grundstücks aufgrund der entsprechenden Verordnung der Regierung oder Bestimmungen der Gemeindeverwaltung berechnen.

Die Veränderung des Grundstückzwecks vor 15. Juli 1992 bleibt gebührenfrei.

Alle Besitzer von Baugrundstücken im Staatseigentum können künftig über ihr Eigentum verfügen und nicht nur Gemeinden wie bisher. Das bedeutet, dass der Staat das Bauland über die Republikdirektion für Vermögen veräußern kann.

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