MwSt-Rechnung auch in Projektbüros
Alle Architektenbüros sollen künftig Rechnungen für ihre Dienste mit Mehrwertsteuer aufstellen und mit entsprechenden Kassen ausgestattet sein. Obwohl sie keine Rohstoffe kaufen und keine Vorräte haben, obwohl es keinen festen Preis pro Quadratmeter haben, sind sie zur Ausstellung MwSt-Rechunungen verpflichtet. Diese Regel gilt aber nicht für Anwaltsbüros.
Juristen sind aber der Meinung ,dass die Verordnung über MwSt-Rechnungen für spezifische Branchen abgeschaft werden soll. Alle Unternehmen und andere juristische Personen, die intellektuelle Dienstleistungen erbringen (einschließlich Projektbüros) solen von dieser Verordnung ausgenommen werden.

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