Alles an einem Schalter und Bezahlung nach der Erteilung der Genehmigung - Was bringt uns neues Planungs- und Baugesetz?
Medien haben bisher das Hauptgewicht auf die drastisch verkürzte Frist fürdie Erteilung der Baugenehmigung - von derzeitigen 240 auf nur 28 Tage - berichtet. In einem Interview für das Wirtschaftsportal "eKapija" erklärt Goran Rodić aus der Bau- und Industriekammer Serbiens andere Neuigkeiten in diesem Gesetz.
- Das größte Problem beim Erwerb einer Baugenehmigung war bisher die Verwaltung bzw. die Korruption auf der kommunalen Ebene und in öffentlichen Unternehmen. Die verkürzten Verfahren sind etwas gut, aber der wichtigste Faktor dabei sind ausgebildete und qualifizierte Beamten, die Vorschriften entsprechend anwenden. Das Bauministerium hat durch dieses Gesetz seine Bereitschaft und Mut für die Bekämpfung so großer Probleme gezeigt - sagt Rodić und unterstreicht, dass wir in Gemeinden und öffentlichen Unternehmen das qualifizierte und erfahrene Personal brauchen und nicht Beamten, die diese Stellen aufgrund ihrer Parteimitgliedschaft besetzen.
Wir wollten wissen, ob man die Kompetenz der kommunalen Behörden durch Einführung des Amtes des Chef-Stadtplaners erhöhen wollte.
Der Chef-Stadtplaner sollte die Erstellung von Plänen koordinieren sowie die Arbeit der Stadtplanungsbehörde und der öffentlichen Unternehmen, die an der Erstellung und Bewilligung von Plänen und Unterlagen teilnehmen. Er ist Vorsitzender der Kommission für Pläne und wird von der Gemeinde- bzw. Stadtversammlung für den Zeitraum von vier Jahren ernannt.
- Die Rolle des Chef-Stadtplaners ist sehr wichtig in jeder kommunalen Verwaltung, aber nicht wichtiger als die Rolle der ganzen Verwaltungsstruktur, die seine Entscheidungen realisieren sollte. Die Rollen aller anderen sind auch sehr wichtig: von Architekten, Anwälten und Fachleuten aus anderen Bereichen - meint Rodić.
Alles an einem Schalter
Die größte Neuigkeit ist das allumfassende Verfahren zur Erlangung von Dokumenten, der nur auf einem Ort stattfinden wird, erklärt unser Gast. Von der Erlangung der Baugenehmigung bis zur Nutzungserlaubnis.
- Investoren müssen nicht mehr vom Schalter zu Schalter gehen und Zeit sinnlos verlieren. Das neue Gesetz sieht die Vereinigung aller Verfahren an einem Schalter vor. Kommunale Behörden müssen alle notwendigen Zustimmungen und Genehmigungen selbst erlangen - erklärt Rodić.
Register des allumfassenden Verfahrens
Das neue Gesetz sieht die Bildung eines Registers der allumfassenden Verfahren zur Erlangung von Dokumenten in elektronischer Form vor. Die Öffentlichkeit muss Zugang zu jedem Teil dieser Online-Datenbank haben. Rodić glaubt auch, dass die elektronische Evidenz notwendig ist.
- Unser System ist sicher noch immer nicht bereit dafür, aber wir müssen in einem Moment starten. Ich erwarte, dass man schon im nächsten Jahr die ersten technischen Bedingungen für die Bildung eines elektronischen Registers bzw. mit der Installation von Softwares u.Ä. beginnt - sagt Rodić,
Der Gast von "eKapija" glaubt auch, dass es technisch möglich ist, die elektronischen Baugenehmigungen schon im zweiten Halbjahr 2015 einzuführen.
Gebühren und Abgaben erst nach der Erteilung der GenehmigungInvestoren werden die Baugenehmigungen nicht mehr im Voraus zahlen, unterstreicht Goran Rodić.
- Investoren waren bisher verpflichtet, alle Gebühren und Abgaben im Voraus zu zahlen. Und die Erteilungsverfahren konnten sich bis zu drei und mehr Jahren verzögern. Das neue Gestz sieht vor, dass alle Gebühren und Abgaben erst nach der Erteilung der Nutzungserlaubnis bezahlt werden.
Umwandlung des Nutzungsrechts ins Eigentumsrecht
Das neue Gesetz regelt aber nicht die Frage der Umwandlung des Nutzungsrechts ins Eigentumsrecht am Baugrund. Unser Gast ist der Meinung, dass diese Frage durch andere Gesetze zu regeln ist.
- Diese Frage kann erst dann gelöst werden, wenn wir die ungeklärte Eigentumsverhältnisse lösen bzw. die Restitution zu Ende führen. Dieses Problem muss durch Gesetze über Restitution und Umwandlung des Nutzungsrechts in Eigentumsrechts gelöst werden - so Goran Rodić.
I.M.
Weitere Informationen über das neue Planungs- und Baugesetz


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