Immer mehr Frauen an der Spitze börsennotierter Unternehmen in der EU
Dienstag, 30.09.2014.
11:22
60% der Hochschulabsolventen sind heute weiblich, trotzdem ist die Mehrheit der Führungspositionen von Unternehmen in der EU von Männern belegt. Frauen besetzen durchschnittlich nur 18,6 % der Sitze in den
höchsten Entscheidungsgremien der größten börsennotierten Unternehmen in der EU.
Dieses Thema, das durch die Vize-Präsidentin der Europäischen Kommission, Viviane Reding, aufgegriffen wurde, hat lebhafte Debatten ausgelöst. Denn die Kompetenzen hochqualifizierter und talentierter Frauen nicht zu nutzen, hat gravierende Konsequenzen für das wirtschaftliche Wachstumspotenzial Europas. Verschiedene Studien belegen, dass
Unternehmen mit einem höheren Frauenanteil in Führungspositionen eine bessere organisatorische und finanzielle Leistung erbringen.
Im April 2014 erreichte der durchschnittliche Frauenanteil in den Entscheidungsgremien der größten börsennotierten Unternehmen der 28 EU Mitgliedstaaten 18,6%2. Dies entspricht einem Anstieg von 0,8 Prozentpunkten seit der letzten Datenerfassung im Oktober 2013 (17,8 %). Nur in fünf Mitgliedstaaten - Lettland, Frankreich, Finnland, Schweden und den Niederlanden - sind mindestens ein Viertel der Mitglieder der höchsten Entscheidungsgremien Frauen.
Im Hinblick auf die Vorstandsmitglieder sind die Zahlen noch trüber: Drei von hundert (3,3%) Personen in der Geschäftsführung der größten börsennotierten Unternehmen Europas sind weiblich. Trotz einiger Fortschritte in Bezug auf die generelle Situation in den höchsten Entscheidungsgremien hat sich der Frauenanteil im Vorstand, d.h. bei den
geschäftsführenden Direktoren in den letzten drei Jahren kaum verändert.
Mit der Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern hat die Europäische Kommission im Jahr 2010 die Teilhabe von Frauen in Führungspositionen weit nach oben auf die politische Agenda gesetzt. Im Jahr 2011 forderte die Europäische Kommission börsennotierte Unternehmen dazu auf, eine Selbstverpflichtung zu unterzeichnen, um eine Steigerung des Frauenanteils in ihren Aufsichtsräten zu gewährleisten.
Nach einem Jahr wurde deutlich, dass kein weiterer Fortschritt erzielt worden war. Dies war der Auslöser für einen im November 2012 vorlegten Gesetzentwurf der Kommission – eine sogenannte prozedurale Quotenvorschrift, die gewährleisten soll, dass Frauen eine fairere Chance im Bewerbungsverfahren erhalten.
Zwischen Oktober 2010 und April 2014 ist der Frauenanteil in den höchsten Entscheidungsgremien in 23 der 28 EU Mitgliedstaaten angestiegen. Die größten Zuwächse wurden in Frankreich (+18,1 Prozentpunkte), Italien, (+14,1 Prozentpunkte), Slowenien (+13,5 Prozentpunkte), den Niederlanden (+10,1 Prozentpunkte), dem
Vereinigten Königreich (+9,4 Prozentpunkte) und Deutschland (+9,1 Prozentpunkte) erzielt. Diese höheren Änderungsraten sind darauf zurück zu führen, dass entweder gesetzliche Maßnahmen in Erwägung gezogen oder durchgeführt wurden oder intensiv über das Thema in der Öffentlichkeit debattiert wurde.
In Anbetracht der langsamen Änderungsraten hat die Europäische Kommission - mit der Unterstützung des Europäischen Parlaments sowie einer Reihe von Mitgliedstaaten- beschlossen, dass gesetzliche Maßnahmen notwendig sind, um größere Fortschritte zu erzielen.
Am 14. November 2012 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag zur Schaffung einer prozeduralen Quotenregelung. Dieser Vorschlag der Kommission legt als Zielvorgabe fest, dass bis 2020 mindestens 40% jedes Geschlechts unter den nicht geschäftsführenden Mitgliedern der Leitungsorgane vertreten sein muss. Wenn ein Unternehmen dieses Ziel nicht erreicht, müssen klare und geschlechtsneutrale Auswahlkriterien im Bewerbungsverfahren angewandt werden. Bei gleichqualifizierten Bewerbern muss der Person des unterrepräsentierten Geschlechts Priorität gegeben werden.

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