Arbeits- und Rentengesetz verabschiedet
Abgeordnete im serbischen Parlament stimmten am 18. Juli Änderungen und Ergänzungen des Arbeitsgesetzes sowie des Gesetzes über Renten- und Invalidenversicherung mit 190 Stimmen ab.
Das neue Gesetz sieht die Vergütung nach dem Dienstalter in Höhe von 0,4% für jedes Beschäftigungsjahr beim aktuellen Arbeitgeber.
Überschüssige Mitarbeiter haben im Falle einer Kündigung Recht auf die Abfindung, die der Summe der Drittel der Gehälter für jedes Dienstjahr beim aktuellen Arbeitgeber entspricht.
Beim Eintritt in den Ruhestand haben Beschäftigte Recht auf eine Abfindung in Höhe von zwei Durchschnittslöhnen, und nicht drei wie bisher. Der Nachtzeitzuschlag muss nicht höher als 26% sein, aber der Gesetzgeber hat Zuschläge für die Schichtarbeit abgeschafft.
Das neue Arbeitsgesetz sieht, außerdem, vor, dass das befristete Arbeitsverhältnis künftig zwei Jahre dauern kann, statt wie bisher nur ein Jahr. Arbeitnehmer können Urlaub nach einem Monat kontinuierlicher Beschäftigung nutzen, und nicht wie bisher erst nach sechs Monaten.
Arbeitnehmer haben nicht mehr Recht auf Entschädigung, wenn sie den Urlaub nicht konsumiert haben, außer wenn er gekündigt wird.
Die bezahlte Freistellung im Falle der außergewöhnlichen familiäre Erreignisse wurde auf fünf Tage für die eigene Hochzeit, Geburt eines Kindes, schwere Erkrankung von nahem Familienangehörigen, Todesfälle, und auf zwei für die Blutspende gekürzt.

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